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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates

des Nationalrates

3. Kapitel: Familienzulagenordnungen

1. Abschnitt: Erwerbstätige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen

Art. 13 Anspruch auf Familien-

zulagen

1Die als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in der AHV obligato- risch versicherten Personen, die von einem diesem Gesetz unterstellten Arbeitgeber beschäftigt werden,

haben Anspruch auf Familienzula- gen. Die Leistungen richten sich nach der Familienzulagenordnung des Kantons gemäss Artikel 12 Ab- satz 2. Der Anspruch entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Der Bundesrat regelt den Anspruch nach dem Erlöschen des Lohnanspruchs.

2Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer nicht beitragspflichtiger Arbeitge- ber haben Anspruch auf Familienzu- lagen. Die Leistungen richten sich nach der Familienzulagenordnung des Kantons gemäss Artikel 12 Ab- satz 3. Der Anspruch entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Der Bundesrat regelt den Anspruch nach dem Erlöschen des Lohnanspruchs.

2bisDie als Selbstständigerwerbende in der AHV obligatorisch versicherten Personen haben Anspruch auf Fami- lienzulagen. Die Leistungen richten sich nach der Familienzulagenord- nung des Kantons gemäss Artikel 12 Absatz 2. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten betreffend Entstehen und Erlöschen des Anspruchs.