Vorlage
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates
Art. 8 Kürzung des Bundes- Art. 8 Art. 8 Art. 8
beitrags
Streichen Gemäss Entwurf der Kommission Gemäss Bundesrat (= streichen)
1Der Bundesbeitrag wird alle vier
Jahre linear gekürzt, sofern die Sum-
me der Beiträge an die institutionelle
familienergänzende Kinderbetreuung
im Wohnsitzkanton des Kindes einen
landesweit einheitlichen Schwellen-
wert unterschreitet. Der Bundesbei-
trag darf jedoch 10 Prozent der Kos-
ten nach Artikel 7 Absatz 1 nicht
unterschreiten.
2Die Summe der Beiträge im Kanton
bemisst sich nach der Höhe des
durchschnittlichen Jahresbetrags der
im Kanton ausbezahlten Beiträge pro
Kind unter 16 Jahren.
3Dieser Jahresbetrag umfasst die
Beiträge des Kantons und seiner
Gemeinden sowie die gesetzlich
vorgeschriebenen Beiträge der Ar-
beitgeber zur Senkung der Kosten
der Eltern für die institutionelle famili-
energänzende Kinderbetreuung.