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Vernehmlassung 2024/18: Änderung der Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung) · 13 Seiten

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Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen

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2Es hat den Projektbeschrieb zu enthalten und festzuhalten, welche Daten benötigt werden, wer Zugriff auf die Daten hat, wie die Daten gesichert und nach welcher Zeit- spanne sie vernichtet werden.

Art. 8p Bekanntgabe von Daten zum Zweck der Forschung und

Qualitätssicherung: nicht anonymisierte Daten

1Sollen nicht anonymisierte Daten verwendet werden, so kann das BAG der Gesuch- stellerin oder dem Gesuchsteller den Namen und Vornamen sowie die E-Mail-Ad- resse oder Telefonnummer derjenigen Personen bekanntgeben, die eingewilligt ha- ben, zu Forschungszwecken kontaktiert zu werden.

2Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller meldet dem BAG, welche der kontak- tierten Personen in die Bekanntgabe der Daten eingewilligt haben.

3Das BAG übermittelt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller die betreffenden Daten.

4Es kann Auflagen zur Bearbeitung der Daten machen oder zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller abschliessen.

Art. 12b Abs. 1 Einleitungssatz

1Die gemeinsame Einrichtung informiert das BAG:

Art. 45 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. bbisund c

1Die Kantone stellen sicher, dass Spitäler mit einer Intensivpflegestation namentlich die folgenden Prozesse definieren und deren Ablauf rund um die Uhr sicherstellen: bbis.Abklärung der Spendebereitschaft;

c. Information und Betreuung der nächsten Angehörigen.

Art. 46 Abs. 1 Bst. cbisund d

1Die für die lokale Koordination zuständige Person muss sicherstellen, dass im be- treffenden Transplantationszentrum die folgenden Prozesse korrekt eingeleitet und koordiniert werden:

cbis.Abklärung der Spendebereitschaft;

d. Information und Betreuung der nächsten Angehörigen;

Art. 47 Abs. 1 Bst. bbisund c

1Die für die lokale Koordination zuständige Person muss sicherstellen, dass im be- treffenden Spital die folgenden Prozesse korrekt eingeleitet und koordiniert werden: bbis.Abklärung der Spendebereitschaft;

c. Information und Betreuung der nächsten Angehörigen;