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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten

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Anhang 6.2 (Art. 30d, 30dquinquies und 30dsepties)

Gleitende Marktprämie für Windenergieanlagen

1 Anlagendefinition, Leistungsklassen und Kategorien

1.1 Die Definition der Windenergieanlage richtet sich nach Anhang 1.3 Ziffer 1. 1.2 Die Definition der Leistungsklassen richtet sich nach Anhang 1.3 Ziffer 2. 1.3 Die Definition der Kategorien richtet sich nach Anhang 2.4 Ziffer 1.2.

2 Inhalt des Gesuchs

Der Inhalt des Gesuchs richtet sich nach Anhang 2.4 Ziffer 2.

3 Vergütungssätze

3.1 Vergütungssatz für Kleinwindanlagen

Der Vergütungssatz beträgt bei Kleinwindanlagen während der gesamten Vergütungsdauer 13 Rappen pro kWh.

3.2 Vergütungssatz für Grosswindanlagen

3.2.1 Grundvergütung

Der Satz für die Grundvergütung beträgt bei Grosswindanlagen während fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Inbetriebnahme:

Kategorie Vergütungssatz in Rp./kWh I10

II12

III14

3.2.3 Absenkung des Vergütungssatzes

Bei einer Grosswindanlage wird abhängig vom effektiven Ertrag nach frühestens fünf Jahren der Vergütungssatz für den Rest der Vergütungsdauer auf den Betrag nach Ziffer 3.2.5 abgesenkt.

3.2.4 Berechnung des Zeitpunkts der Absenkung des Vergütungssatzes

3.2.4.1 Nach fünf Jahren wird anhand des effektiven Ertrags der Zeitpunkt berechnet,

zu dem der Vergütungssatz abgesenkt wird.

3.2.4.2 Der effektive Ertrag entspricht dem arithmetischen Jahresmittel der Elektrizi-

tätsproduktion während des zweiten bis fünften Betriebsjahres, gemessen an der Übergabestelle zum Netzbetreiber.