Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 42 Seiten
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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:
Änderung der Stromversorgungsverordnung
Rückerstattung bezüglich dieser Elemente ist proportional zur Menge der wiedereingespeisten Elektrizität. Die Rückerstattung lokaler Abgaben bleibt in der Kompetenz der Kantone/Gemeinden. Nach bisheriger Praxis waren Pumpspeicherwerke von der Zahlung dieser Kosten befreit. Es wäre sinnvoll, wenn in diesem Bereich weiterhin eine harmonisierte Praxis gelten würde.
Der Durchschnittstarif für die Rückerstattung ergibt sich aus dem jährlichen Durchschnitt (ohne Mengengewichtung) des Netznutzungstarifs der Verbrauchergruppe des VNB am Ort der Wiedereinspeisung (Netzanschlusspunkt). Dieser Tarif sollte im Rahmen der Tarifberechnung zusammen mit allen anderen Netznutzungstarifen publiziert werden und findet auf die verschiedenen Fälle Anwendung wie denjenigen stationärer und mobiler Speicher, mit oder ohne Erzeugung. Die Rückerstattung beschränkt sich auf die Arbeitstarifkomponente, da der Leistungstarif für die Vergütung der Anschlusskapazität dient. Diese Kapazität fällt bei einer Rückspeisung nicht weg, also ist auch keine Rückerstattung angezeigt. Analoges gilt für die Grundpreise, die die strukturellen Netzkosten abdecken. Auch diese sind nicht rückerstattungsfähig. In Falle von dynamischen Tarifen ist ein jährlich erwarteter Durchschnittstarif festzulegen.
Beispiel zur Berechnung der Rückerstattung
Stationärer Speicher mit Erzeugung:
Ein Haushalt hat in seinem Haus eine Speicheranlage installiert, die mit einer Solaranlage
gekoppelt ist. Laut Verordnung muss der Speicher mit einem zusätzlichen intelligenten Messystem ausgerüstet sein, damit sichergesellt ist, dass Herr X nur für die zuvor ausgespeicherte Elektrizität eine Rückerstattung erhält. Der VNB, der für den Betrieb des Netzes verantwortlich ist,
veröffentlicht auf seiner Webseite den Rückerstattungstarif, der sich für das Jahr 2024 auf x Rp. pro kWh beläuft. Um eine Netzentgeltrückerstattung entsprechend seiner rückgespeisten
Energiemenge zu erhalten, muss Herr X einen Antrag beim VNB stellen. Dazu muss er ein
Formular ausfüllen. Mithilfe des intelligenten Messsystems stellt der Netzbetreiber die aus dem Netz bezogene und gespeicherte Elektrizitätsmenge fest, gleicht diese ab und ermittelt das
Minimum aus diesen. Zudem wird er die Menge feststellen, die aus dem Speicher ins Netz
zurückgespeist wurde. Der kleinere der beiden Werte dient als Grundlage für die Quantifizierung der Elektrizitätsmenge, für die das Netznutzungsentgelt zurückerstattet werden kann. Diese
Elektrizitätsmenge und die damit verbundenen Elemente (SDL, Kosten Stromreserve und
Netzzuschlag) werden zum publizierten Tarif rückerstattet. Dieser Betrag wird dann von der
Rechnung von Herrn X abgezogen.
Mobile Speicher ohne Erzeugung:
Herr X hat in seinem Haus eine bidirektionale Ladestation installiert. Er wohnt im Kanton A
(Netzgebiet A) und nutzt sein Elektrofahrzeug, um täglich zur Arbeit im Kanton B (Netzgebiet B) zu fahren. Er lädt sein Auto manchmal bei der Arbeit auf, verbraucht einen Teil davon bei der
Rückfahrt nach Hause und speist zu einem späteren Zeitpunkt zu Hause ins Netz zurück. Um eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts erhalten zu können, muss Herr X seine Ladestation beim VNB A anmelden. Mit Hilfe des intelligenten Messsystems wird der VNB die von der Ladestation direkt in das Netz zurückgespeiste Elektrizitätsmenge betrachten. Herr X hat Anspruch auf eine Rückerstattung für diese rückgespeiste Elektrizitätsmenge, unabhängig davon, ob er Elektrizität rückgespeist hat, welche er zuvor im Netzgebiet A oder B bezogen hatte. Der VNB A wendet den Rückerstattungstarif, den er zuvor auf seiner Website veröffentlicht hat, auf die rückgespeiste Energiemenge an. Dieser Betrag wird von der Rechnung von Herrn X abgezogen.
Mobile Speicher mit Erzeugung:
Herr X hat in seinem Haus eine bidirektionale Ladestation installiert. Er hat auch eine Solaranlage auf seinem Dach installiert, deren Erzeugung er selber verbrauchen (bspw. zur Ladung seines Elektrofahrzeugs) oder direkt in das Netz einspeisen kann. Er wohnt im Kanton A (Netzgebiet A)
und nutzt sein Elektrofahrzeug, um täglich zur Arbeit im Kanton B (Netzgebiet B) zu fahren. Er lädt