Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 42 Seiten

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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:

Änderung der Stromversorgungsverordnung

Die Gesetzesbestimmung umfasst eine Vielzahl von Sachverhalten, die durch die Verordnungsregelung abgedeckt werden sollen. Eine Speicheranlage mit Endverbrauch liegt beispielsweise vor, wenn eine stationäre Batterie in einem Haus installiert ist. Eine Speicheranlage mit Endverbrauch umfasst jedoch auch alle Installationen von bidirektionalen Ladestationen und damit indirekt auch Elektrofahrzeuge (die damit quasi zu mobilen Speichern werden). Die jeweilige Anlage kann des Weiteren mit einer Erzeugungsanlage (bspw. Solaranlage) verbunden sein.

Entsprechend den verschiedenen Verwendungszwecken der Speicheranlage mit Endverbrauch sieht der ausgearbeitete Regelungsvorschlag ausserdem die Unterscheidung zwischen Situationen mit und ohne Erzeugung vor. Darüber hinaus unterscheidet die Regelung zwischen Fällen mit einer stationären und einer mobilen Speicheranlage. Im Wesentlichen kann wie folgt unterschieden werden:

Bei einer Situation ohne Erzeugung (z.B. ohne Photovoltaikanlage auf dem Dach):

• Für Situationen, in denen ein stationärer Speicher vorhanden ist und es keine Quelle für die Eigenerzeugung (z. B. Solaranlage) hinter demselben Hausanschlusspunkt gibt, wird die Rückerstattung auf der Grundlage der in das Elektrizitätsnetz eingespeisten Energie berechnet. Da die Energie nur aus dem Speicher kommen kann, ist es nicht notwendig, beim Speicher einen zusätzlichen Zähler zu installieren.

• Im Falle eines mobilen Speichers (Elektrofahrzeug mit bidirektionalen Lademöglichkeiten)

können Laden und Entladen des Speichers an unterschiedlichen Standorten erfolgen. Im Sinne einer pragmatischen Lösung wird diesfalls einstweilen unabhängig vom tatsächlichen Bezug aus dem Netz das gesamte Volumen der aus dem Speicher zurückgespeisten Energie für die Rückerstattung berücksichtigt.

Bei einer Situation mit Erzeugung (z.B mit Photovoltaikanlage auf dem Dach).

• In Fällen, in denen ein stationärer Speicher installiert ist und hinter demselben Hausan-

schlusspunkt auch Energie produziert wird, muss ein zusätzlicher Zähler am Speicher installiert werden. Bei stationären Speichern erfolgt der Elektrizitätsbezug und dessen Rückspeisung immer am selben Ort (Netzanschlusspunkt) und somit bei demselben Netzbetreiber und derselben Bilanzgruppe. Aus diesem Grund ist eine präzisere Abwicklung möglich. Die Rückerstattung erfolgt durch Abgleich der Zeitreihen 1) Minimum von Bezug aus dem Netz am Netzanschlusspunkt und der Einspeicherung während je 15 Minuten 2) Minimum der Ausspeicherung und der Rückspeisung ins Netz während je 15 Minuten 3) dem Minimum pro Abrechnungsperiode von 1 und 2. Rückerstattet werden kann nur maximal jene Elektrizitätsmenge, die vorher aus dem Netz geladen worden ist. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) führt ein sogenanntes Speicherkonto, welches dafür sorgt, dass nicht mehr zurückerstattet werden kann, als was für die Netznutzung in derselben Abrechnungsperiode gezahlt wurde.

• Auch in Fällen von mobilen Speichern (Elektrofahrzeug mit bidirektionalen Lademöglichkeiten) und in denen zusätzlich hinter demselben Hausanschlusspunkt Energie produziert wird, muss ein zusätzlicher Zähler installiert werden, um die Energie zu messen, die aus dem Speicher stammt. Im Sinne einer pragmatischen Lösung wird diesfalls einstweilen unabhängig vom tatsächlichen Bezug aus dem Netz das gesamte Volumen der aus dem Speicher zurückgespeisten Energie für die Rückerstattung berücksichtigt.

Die Verordnung regelt auch die Höhe der Rückerstattung sowie deren Zusammensetzung und Berechnungsmethode. Die Netznutzungsentgelte bilden sich aus den anrechenbaren Kosten gemäss Artikel 15 StromVG. Die für die Vergütung massgebende Arbeitstarifkomponente ergibt sich aus dem Durchschnittstarif am Netzanschlusspunkt (bspw. Durchschnitt von Hoch- und Niedertarif). Bei zeitlich variablen Tarifen (z.B. Hoch- und Niedertarif) wird die Tarifdauer berücksichtigt. Wenn also z.B. der Hochtarif während 14 Stunden gültig ist und der Niedertarif während 10 Stunden, ergibt sich der Durchschnittstarif = (14 * Hochtarif + 10 * Niedertarif) / 24. Alle massgebenden Tarifkomponenten, die sich auf die Energiemenge beziehen, also auch der Systemdienstleistungstarif (SDL-Tarif), der Netzzuschlag und die Stromreservekosten, werden für die Rückerstattung berücksichtigt. Die Höhe der