Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 42 Seiten
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Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:
Änderung der Stromversorgungsverordnung
Lastprofil zu einem Fixpreis erhalten. Gleichzeitig würden Profilverträge es ihnen ermöglichen durch Lastverschiebungen und Lastsenkungen zusätzliche Erlöse zu erwirtschaften.
Einen gewissen Anteil an mittel- bis langfristigen Stromabnahmeverträgen (auch bekannt unter Power Purchase Agreements, PPA) im Portfolio zu haben, ist gerade für Grundversorger ohne oder mit wenig Eigenproduktion aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Diversität gut. Die Energiemengen für die Versorgung der Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung werden dadurch langfristig gesichert. Der Bundesrat legt auch diesbezüglich Mindestanteile fest, gestaffelt mit abgestufter Höhe für die jeweils nächsten drei Tarifjahre. Ein wesentliches Element bei dieser Festlegung dürfte die Verfügbarkeit von solchen Vertragsangeboten in der Schweiz sein. Die Verfügbarkeit steigt grundsätzlich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien.
4.2 Netztarifierung
Mittel- bis langfristig sind durch die Anpassungen in der Netztarifierung bessere Investitionsanreize für die Netzbetreiber zu erwarten. Dies resultiert daraus, dass die Endkundinnen und Endkunden ihre Netznutzung mehr an die verfügbaren Kapazitäten anpassen werden und auch mehr Kostenverantwortung tragen. Diese Verhaltensänderungen – speziell durch die dynamischen Tarife – führen langfristig zu einer Senkung der Netzausbaubedürfnisse und somit zu tieferen Investitionen. Der genaue Umfang dieser Effekte lässt sich schwer beziffern; er hängt auch vom Zusammenspiel mit der Flexibilitätsregulierung ab. Beide Massnahmen zusammen führen zu einer relevanten Reduktion der Netzausbaukosten.
Dynamische Arbeits- oder Leistungspreise, die sich an der aktuellen Situation im Netz orientieren,
werden dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Verbrauch sowie Prosumer ihren Verbrauch und die Produktion mittels intelligenter Steuerung sowie Speichern steuern und so den Netzbezug zu Zeiten hoher Netzbelastung reduzieren. Für kleinere Netzbetreiber wurde zudem eine leichter umsetzbare Alternative geschaffen (Einführung zeitvariabler Leistungspreise), die allerdings mit einer geringeren Tarifierungsfreiheit verbunden ist.
4.3 Messwesen
Die Tarifobergrenzen dürften in einem Grossteil der Netzgebiete zu einer Reduktion des Messentgelts führen. Dies entlastet die Messkundinnen und -kunden finanziell. Spiegelbildlich dazu schmälert sich der Betriebsgewinn der Netzbetreiber.
4.4 Lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Das Modell der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) soll zu einem relevanten zusätzlichen Zubau von Photovoltaik führen. Der Effekt hängt neben der Entwicklung der Strompreise von der betriebswirtschaftlichen Effizienz einer LEG ab und ob es eine zusätzliche Zahlungsbereitschaft für lokalen Strom gibt. Der reduzierte Netznutzungstarif für die LEG führt dazu, dass sich die Netznutzungskosten für die anderen Endverbraucherinnen und Endverbraucher kompensatorisch erhöhen. Der Umfang dieses Effekts hängt von der Verbreitung des Modells und der Höhe der Netzkosten ab. Da mit der Etablierung von LEG keine relevanten Netzkosteneinsparungen verbunden sind, soll die Reduktion des Netztarifs in einem ersten Schritt moderat ausfallen (15 bis 30 Prozent), damit die negativen Effekte auf die restlichen Endverbraucherinnen und Endverbraucher besser begrenzbar sind.
4.5 Sunshine-Regulierung
Mit der Sunshine-Regulierung soll ein Anreiz zu effizienteren Elektrizitätsnetzen gesetzt werden. Damit diese Transparenzmassnahme auch wirksam ist, werden zugleich die Möglichkeiten der ElCom