Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
AltlV
3 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Altlastenbearbeitung erfolgt in der Schweiz und international nach vergleichbaren Grundsätzen. Meist werden die belasteten Standorte zunächst identifiziert, durchlaufen eine Gefährdungsabschätzung und werden nötigenfalls saniert bzw. überwacht. Die Beurteilungswerte für belastete Standorte bezüglich den Schutzgütern Wasser, Luft und Boden werden international auf Basis der jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Grundlagen hergeleitet und definiert. Für die Herleitung und Festsetzung dieser Werte existiert kein übergeordnetes Recht der europäischen Union oder internationales Recht. Allerdings sind die Grundsätze der Risikobewertung in der Regel vergleichbar, so dass man sich international zum Beispiel auf die Guidelines und humantoxikologischen Schwellenwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO), auf die umfangreichen Evaluationen der amerikanischen Umweltbehörde (US EPA) oder auf die im Rahmen von REACH3 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichten Stoffdossiers abstützt. Das SCAHT hat die Grenzwerte der umliegenden Länder und der USA in die Evaluation der Konzentrationswerte mit einbezogen.
3 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj