Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
AltlV
5 Änderung anderer Erlasse: Auswirkungen auf die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600)
Die Konzentrationswerte von Anhang 1 AltlV bilden die toxikologische Basis zur Herleitung von Feststoffgrenzwerten zur Ablagerung von Abfällen auf Deponien des Typ B gemäss Anhang 5 Ziffer 2 VVEA. Über das Prinzip des sogenannten virtuellen Eluattests lässt sich stoffspezifisch modellieren, welcher Feststoffgehalt sich aus einem Konzentrationswert ergibt. Potentiell könnte sich daher eine Anpassung von Konzentrationswerten auf die Feststoffgrenzwerte in der VVEA auswirken. Die Anpassung der Konzentrationswerte in Anhang 1 der AltlV hat jedoch im vorliegenden Fall keine Auswirkungen auf die VVEA.
• Von den fraglichen Stoffen ist nur Arsen als einzelner Stoff in der VVEA geregelt. Eine Senkung der Arsen-Grenzwerte im Anhang 5 der VVEA wird jedoch nicht nötig sein. Die VVEA-Arsenwerte ergeben sich aus der geogenen Hintergrundbelastung und können nicht gesenkt werden.
• Die übrigen Stoffe sind Bestandteil eines Summenwertes (Trichlorethen, 1,1-Dichlorethen, Dichlormethan als Teil von «Σ7 LCKW», Ethylbenzol als Teil des BTEX-Gemisches und die 7 PAK als Teil von «Σ16 EPA-PAK»). Ihre Relevanz ist in diesen Summenwerten nicht hoch genug, um eine Korrektur zu rechtfertigen.