Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

AltlV

noch ausstehenden Untersuchungen und Sanierungen diese Rolle zukommt. Daher ist es angezeigt, den Konzentrationswert an den heutigen Stand des toxikologischen Wissens anzupassen.

4.5 Erhöhung des Konzentrationswerts für Dichlormethan (Methylenchlorid, DCM)

Der heutige Konzentrationswert von Dichlormethan wurde aus der damals geltenden FIV übernommen. Der Wert von 20 μg/l wurde unverändert in der Nachfolgeverordnung TBDV als Trinkwasserhöchstwert beibehalten. Er stimmt mit dem Trinkwasser-Richtwert der WHO überein (WHO-Guidelines for drinkingwater quality: 4thedition, 2022, https://www.who.int/publications/i/item/9789240045064). Die Berechnung der WHO basiert auf einem TDI von 6 μg/(kgKG*Tag), dividiert durch 10, um Dichlormethan-Belastungen aus anderen Quellen wie z.B. der Nahrung zu berücksichtigen. Diese so genannte Quotierung wird im Rahmen der Altlastenbearbeitung jedoch nicht gemacht. Die Herleitung des Konzentrationswertes beruht auf dem unveränderten TDI und einem definierten Expositionsszenario (2 Liter täglicher Wasserkonsum, 70 kg Körpergewicht). Daraus ergibt sich ein Konzentrationswert für Dichlormethan von 0.2 mg/l. Das SCAHT folgt dieser Argumentation und weist darauf hin, dass sich auch mit dem RfDo-Wert als toxikologische Ausgangsbasis ein Konzentrationswert von 0.2 mg/l errechnet.

In Bezug auf die Folgen der Erhöhung des Konzentrationswerts gilt dasselbe wie bei 1,1-Dichlorethen. Es sind keine Auswirkungen auf bereits beurteilte und sanierte Standorte bekannt, ein Einfluss auf künftige Standortbeurteilungen ist jedoch nicht auszuschliessen. Eine Korrektur um den Faktor 10 rechtfertigt eine Anpassung.

4.6 Erhöhung des Konzentrationswerts für 7 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die AltlV-Konzentrationswerte der PAK basieren auf den gesundheitsbasierten Referenzwertes der US EPA. Bei folgenden 7 PAK hat die US EPA im Jahre 2017 diese Referenzwerte um einen Faktor 7.3 erhöht.

• Benz(a)anthracen

• Benzo(b)fluoranthen

• Benzo(k)fluoranthen

• Benzo(a)pyren

• Chrysen

• Dibenz(ah)anthracen

• Indeno(1,2,3-cd)pyren

Das BAFU schlägt deshalb vor, auch die Werte in der AltlV entsprechend anzuheben. Aus Gründen der Rundung soll eine Erhöhung um den Faktor 8 erfolgen.

Soweit dem BAFU bekannt, hat die Erhöhung keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Sanierungen, da jeweils andere Stoffe den Handlungsbedarf steuerten. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass künftig einer oder mehrere der 7 PAK den Sanierungsbedarf bei einzelnen Standorten massgeblich beeinflussen werden. Daher sollten die Konzentrationswerte auch sachlich korrekt vorgegeben werden.