Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

AltlV

hinsichtlich seines krebserregenden Potenzials in strengere Klassen durch die IARC (2014) und das US NTP (2016) zeigt, dass die krebserregende Wirkung beim Menschen inzwischen als gesichert gilt. In der EU ist Trichlorethen als Karzinogen der Stufe 1B «wahrscheinlich beim Menschen karzinogen» eingestuft. Es ist daher angezeigt, auch bei der Herleitung des Konzentrationswerts die krebserregende Wirkung mit zu berücksichtigen und den heutigen Wert von 0.07 mg/l zu senken.

Das SCAHT empfiehlt die Herleitung auf den so genannte Slope Factor SFo der US EPA abzustützen. Auf der Grundlage dieses SFo und des Standardexpositionsszenarios, das von einem Trinkwasserkonsum von 2 Liter pro Tag und einer 70 kg schweren Person ausgeht, sowie einer oberen Schätzung eines überhöhten Lebenszeitkrebsrisikos von 10-5(1 zusätzliche Krebserkrankung auf 100 000 Personen) für genotoxische Karzinogene im Trinkwasser, errechnet das SCAHT einen überarbeiteten Konzentrationswert von 0,0076 mg/l bzw. gerundet 0.01 mg/l.

Trichlorethen wird regelmässig bei Standorten gemessen, die eine Belastung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) aufweisen, beispielsweise bei Chemischen Reinigungen. Aus den (wenigen) Rückmeldungen der Kantone lässt sich jedoch schliessen, dass Trichlorethen nur in Ausnahmefällen der sanierungsmassgebliche Schadstoff ist. Bei fast allen CKW-Standorten ist Tetrachlorethen (Per) der entscheidende und auch kostenrelevante Schadstoff. Wenn ein Per-Standort saniert wird, ergibt sich gleichzeitig eine Reduktion des Tri-Gehaltes. Standorte, bei denen wegen der Senkung des Tri-Wertes zusätzliche Sanierungsmassnahmen nötig werden, sind nur in Einzelfällen zu erwarten. Die Kostenfolgen der Senkung des Tri-Wertes dürften insgesamt 10 Millionen Franken nicht übersteigen.

4.3 Senkung des Konzentrationswerts für Ethylbenzol

Das SCAHT stützt sich bei seiner Evaluation auf einen «Tolerable Daily Intake (TDI)»-Wert der Health Canada aus dem Jahre 2015. Sie stuft diesen Wert als vertrauenswürdiger ein als der üblicherweise gebräuchliche Referenzwert der US EPA, da die zugrundeliegende Studie jüngeren Datums ist und weniger methodische Einschränkungen aufweist. Aus dem TDI der Health Canada von 0.022 mg/(kgKG*Tag) errechnet sich ein Konzentrationswert von 0.77 mg/l. Das ist rund 4-fach niedriger als der aktuelle Wert in Anhang 1 AltlV. Entsprechend sieht der Revisionsvorschlag eine Senkung des Ethylbenzol-Konzentrationswerts auf 0.8 mg/l vor.

Ethylbenzol wird in der Regel als Bestandteil des BTEX-Gemisches gemessen. BTEX ist eine Abkürzung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol. Das sind flüchtige organische Verbindungen, die leicht verdampfen und schon bei Raumtemperatur als Gas vorliegen. BTEX findet sich in Produkten wieder, die aus Erdöl hergestellt werden, wie z.B. Benzin, Lösungsmittel oder Kunststoff. Zur Verunreinigung kommt es meistens in der Nähe von Raffinerien, Tankstellen und anderen Orten mit unterirdischen oder überirdischen Lagertanks für Benzin und anderen Erdöl-Produkte.

Aus toxikologischer Sicht massgeblich ist bei BTEX das Benzol, welches mit 0.01 mg/l einen 80-fach niedrigeren Konzentrationswert aufweist als Ethylbenzol mit dem neuen Konzentrationswert von 0.8 mg/l. Die Senkung hat deshalb keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

4.4 Erhöhung des Konzentrationswerts für 1,1-Dichlorethen

Der heutige Konzentrationswert von 1,1-Dichlorethen basiert auf einem Referenzwert der US EPA von 1999 (orale Referenzdosis RfDo) und orientierte sich am damals geltenden Trinkwassergrenzwert in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV, inzwischen ausser Kraft gesetzt. In der Nachfolgeverordnung zur FIV, der TBDV, ist der Stoff nicht mehr enthalten). Im Jahre 2002 hat die US EPA den Stoff neu bewertet und kam zum Schluss, dass die damalige Einstufung als kanzerogener Stoff nicht gerechtfertigt war. Entsprechend hat sie den RfDo-Wert auf 0.05 mg/(kgKG*Tag) erhöht. Daraus errechnet sich ein Konzentrationswert von aufgerundet 2 mg/l. Das SCAHT unterstützt die Argumentation der US EPA und empfiehlt eine entsprechende Anpassung des Konzentrationswerts.

Obwohl die Erhöhung um einen Faktor 67 recht gross ausfällt, hat dies keine Auswirkungen auf bereits erfolgte Standortsanierungen. 1,1-Dichlorethen war bis anhin nie der für die Wahl oder den Umfang der Sanierungsmassnahmen bestimmende Schadstoff. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass ihm in den