Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
AltlV
4 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Alle Anpassungen betreffen Anhang 1 AltlV. Konkret werden neue Konzentrationswerte für Arsen, Trichlorethen, Ethylbenzol, 1,1-Dichlorethen, Dichlormethan und 7 polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe vorgeschlagen.
Stoff aktueller Wert in neuer Wert in Veränderung Anhang 1 AltlV Anhang 1 AltlV [mg/l] [mg/l]
Arsen 0.05 0.01 Senkung um Faktor 5
Trichlorethen 0.07 0.01 Senkung um Faktor 7
Ethylbenzol 3 0.8 Senkung um Faktor 3.75
1,1-Dichlorethen 0.03 2 Erhöhung um Faktor 67
Dichlormethan 0.02 0.2 Erhöhung um Faktor 10
Benz(a)anthracen 0.0005 0.004 Erhöhung um Faktor 8
Benzo(b)fluoranthen 0.0005 0.004 Erhöhung um Faktor 8
Benzo(k)fluoranthen 0.005 0.04 Erhöhung um Faktor 8
Benzo(a)pyren 0.00005 0.0004 Erhöhung um Faktor 8
Chrysen 0.05 0.4 Erhöhung um Faktor 8
Dibenz(ah)anthracen 0.00005 0.0004 Erhöhung um Faktor 8
Indeno(1,2,3-cd)pyren 0.0005 0.004 Erhöhung um Faktor 8
4.1 Senkung des Konzentrationswerts für Arsen
Das SCAHT empfiehlt, den heutigen Konzentrationswert von 0.05 mg/l um einen Faktor 5 auf 0.01 mg/l zu senken. Mit der Senkung auf 0.01 mg/l würde der Konzentrationswert dem Richtwert der WHO für Arsen im Trinkwasser entsprechen. Die WHO-Experten haben 2011 die kanzerogene Wirkung von Arsen auf Haut, Blase und Lungen berücksichtigt und den Wert von 0.01 mg/l bestätigt. Dieselbe Senkung des Arsenwerts auf 0.01 mg/l wurde 2014 auch in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung vorgenommen, welche in der Zwischenzeit durch die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen [TBDV; SR 817.022.11]) abgelöst wurde. Das EDI hat sich dabei ebenfalls auf die neueren toxikologischen Studien von internationalen Gremien abgestützt. Der Umstand, dass im Trinkwasser natürlicherweise Arsen im Bereich von 1 bis 10 μg/l vorkommt und die analytische Bestimmungsgrenze nach dem Stand der Technik im Bereich von 2 μg/l liegt, spricht ebenfalls für einen Konzentrationswert von 0.01 mg/l.
Zusätzlich sanierungsbedürftige Standorte sind wegen der Senkung des Arsen-Konzentrationswerts nicht zu erwarten. Die Senkung kann aber in einigen Fällen Auswirkungen auf die Sanierungsmassnahmen haben, falls ein Mehraushub erforderlich ist, um die strengeren Sanierungsziele zu erreichen. Aus den Rückmeldungen der Kantone ist jedoch nur vereinzelt mit Standorten zu rechnen, die davon betroffen sind und die Mehrkosten zu gewärtigen hätten. Grob geschätzt werden die zusätzlichen Aufwendungen 20 Millionen Franken nicht überschreiten.
4.2 Senkung des Konzentrationswerts für Trichlorethen (Tri)
Als Trichlorethen 1998 in die AltlV aufgenommen wurde, galt der Stoff noch nicht als karzinogen. Inzwischen haben aber alle wichtigen internationalen Krebsklassifizierungsgremien (Internationale Agentur für Krebsforschung IARC der WHO, CLP-Verordnung der EU4, US EPA, US National Toxicology Program NTP) Trichlorethen als krebserregend eingestuft. Die jüngste Neueinstufung von Trichlorethen
4 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj