Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VBBo
Drei Kantone (GL, GR, ZH) und der SVU/ASEP weisen darauf hin, dass bisher keine verlässlichen Methoden zur räumlichen Prognose von möglichen Überschreitungen der Richtwerte bestünden. Solche Methoden müssten durch das BAFU erarbeitet und bereitgestellt werden (GR, SVU/ASEP).
Zwei Kantone (GR, ZG) fordern, dass «Lage, Art und Ausmass» der Bodenbelastung aus dem Artikel gestrichen würden. Gemäss dem Kanton ZG werde es als selbstverständlich erachtet, dass diese im Zusammenhang mit Bodenbelastungen aufgezeigt würden. Der Kanton GR weist darauf hin, dass Hinweiskarten definitionsgemäss bereits Angaben zur Lage und Ausdehnung enthalten würden. Der Kanton BE weist darauf hin, dass der Begriff «Ausmass» der Bodenbelastung zu wenig präzise definiert sei. Es sei unklar, ob damit die räumliche Ausdehnung oder die Höhe der Schadstoffbelastung gemeint sei. Der Kanton FR bemerkt, dass Karten nicht das Ausmass der Verschmutzung anzeigen könnten.
Die Kantone FR und VD fordern, dass das Kriterium genannt werden solle, aufgrund dessen die Fläche in die Karte aufgenommen wurde. Der Kanton VD fordert, dass präzisiert werden solle, wie oft die Kantone ihre Karten aktualisieren müssen.
Prométerre beantragt die Streichung des Artikels, da Hinweiskarten die Landnutzung nicht einschränken sollten.
Das Kompostforum Schweiz ergänzt, dass die Karten auch Gebiete mit ungenügendem Anteil OBS in Kulturflächen anzeigen sollten, wo Bedarf für gezielte Beratung landwirtschaftlicher Betriebe bestehe.
3.4.7 Art. 4 Abs. 2 (Hinweiskarten und Überwachung der Bodenbelastungen durch die Kantone)
Sieben Kantone (AR, BL, JU, OW, SH, TG, UR) und Prométerre stimmen der Revision zu. Drei Kantone (LU, VD, ZG) stimmen der Revision mit Anpassungswünschen zu.
Zwei Kantone (LU, ZG) fordern, dass die Überwachung der Bodenbelastung unter Einbindung der NABO erfolgen solle. ZG fordert eine Zusammenarbeit mit der NABO aufgrund der knappen Ressourcen der kleinen Kantone. Gemäss dem Kanton LU sollten sich die Kantone auf regionale Besonderheiten konzentrieren und es sollten schweizweit Belastungsmuster in Zusammenarbeit mit der NABO eingegrenzt und untersucht werden.
Gemäss Kanton VD bedürfe es bei der französischen Formulierung einer sprachlichen Korrektur: « Les cantons pourvoient à la surveillance des sols dans les régions où il est établi ou dans les régions où il est possible que des atteintes portées aux sols ne menacent leur fertilité. »
3.4.8 Art. 4 Abs. 3 (Hinweiskarten und Überwachung der Bodenbelastungen durch die Kantone)
Vier Kantone (BL, GE, NW, UR) und Prométerre stimmen der Revision zu. 11 Stellungnehmende, darunter 9 Kantone (AR, BE, GL, JU, OW, SH, TG, VS, ZH) sowie die KVU und der SVU/ASEP stimmen der Revision mit Anpassungswünschen zu.
Zehn Kantone (AR, BE, GE, GL, JU, NW, OW, TG, VS, ZH) sowie die KVU und der SVU/ASEP beantragen, dem Absatz 3 die Erstellung von Hinweiskarten hinzuzufügen. Die Kantone hätten nicht die nötigen Kapazitäten, um die erforderlichen Grundlagen für Hinweiskarten, insbesondere solche für das Prüfwertniveau, zu erstellen. Ein durch die Bundesstellen koordinierter Rahmen würde Unterschiede im Vollzug verringern (BE, GL, SH, ZH). Der Kanton TG fordert, dass diejenigen Kantone, welche bereits über entsprechende Vollzugshilfsmittel verfügen, ihr Knowhow in die Erarbeitung von Vollzugshilfsmittel einbringen können.
Drei Kantone (GE, OW, VS) und die KVU fordern, dass das BAFU in Zusammenarbeit mit dem BLW auch für die Erstellung von Hinweiskarten Grundlagen zur Verfügung stellt und die Kantone berät. Dies soll im erläuternden Bericht ebenfalls erwähnt werden.