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Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 11 Seiten

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Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Italienischen Republik (im Folgenden „die Vertragsparteien“),

in Anbetracht der wichtigsten Regeln

- über die Zuweisung von Transportkapazitäten (Verordnung (EU) 2017/459 der Kommission vom

16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013, sogenannter „CAM-Netzkodex“),

- die Verfahren für das Management von vertraglich bedingten Engpässen an Kopplungspunkten

(Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005, Anhang I, sogenannten „CMP“),

- die Vorschriften für die Bilanzierung von Gasnetzen einschließlich der Vorschriften für die

zeitliche Abstimmung von Gasflüssen (Nominierungsverfahren),

- die Harmonisierung von Netzkopplungsverträgen, Gasqualitätsmanagement und Lösungen für

den Datenaustausch (Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch, sogenannten „INT NC“),

einschließlich der täglichen Ausgleichsenergieentgelte (Verordnung (EU) Nr. 312/2014 der Kommission vom 26. März 2014 zur Festlegung eines Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen, sogenannten „BAL NC“),

- Entgeltstrukturen entsprechend den Kostenzuweisungsmethoden und -kriterien zwischen den

verschiedenen Einspeise-Kopplungspunkten und Ausspeise-Kopplungspunkten (Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen, sogenannten „TAR NC“),

- die Umsetzung der im Dritten Energiepaket vorgesehenen Verpflichtungen zu Transparenz und

Nichtdiskriminierung (das heißt Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG und Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005),