Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 13 Seiten
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8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Artikel 18 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Der aufgeführte Erlass wird in die vorliegende KOBV integriert und kann daher aufgehoben werden.
Artikel 19 Inkrafttreten
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5 Auswirkungen auf den Bund und die Kantone
Die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen für den Bund zur Folge. Die Umsetzung erfolgt mit dem derzeitigen Personalbestand und der aktuellen Infrastruktur.
Die Kantone werden sowohl in der Planung und Vorbereitung als auch im Krisenfall gezielt einbezogen. Dies kann für die kantonalen und interkantonalen Organisationen des Krisenmanagements zu einem zusätzlichen Aufwand führen.