Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 13 Seiten

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allfällige Abweichungen von der Planung festgestellt, deren Ursachen und Auswirkungen ermittelt und Korrekturmassnahmen eingeleitet.

Letztlich sind auch weitere, massgeschneiderte Unterstützungsleistungen möglich, sofern der permanente Kernstab über die notwendigen Kompetenzen verfügt.

Entscheidend ist, dass zu Beginn eines Einsatzes das Mandat gut geklärt wird, damit bedarfsausgerichtet unterstützt werden kann. Die Anliegen der Verwaltungseinheiten können sehr unterschiedlich sein und sich im Verlauf eines Einsatzes ändern.

Artikel 12 Tätigkeiten zur Vorbereitung auf Krisen

Damit die Verwaltungseinheiten, die Kantone und weitere Beteiligte im Krisenfall rasch und gezielt einbezogen werden können, führt das BABS eine Übersicht der Kontaktstellen.

Das BABS und die BK unterstützen die Departemente und Verwaltungseinheiten beim Aufbau und der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft ihres Krisenmanagements. Dies umfasst beispielsweise Beratungen bei der Festlegung der Krisenstabsstruktur, Erarbeitung von Stabsordnungen, Pflichtenheften und Vorsorgeplanungen (insbesondere zu transversalen und prozessualen Inhalten) sowie die Vorbereitung von Führungshilfen und Stabstools.

Der Einbezug der Bundesstellen, der Kantone und Dritter wird auf strategischer Ebene durch die BK, auf operativer Ebene durch das BABS sichergestellt. Die BK stellt beispielsweise den Einbezug der Kantone über den föderalistischen Dialog sicher, das BABS über die KVMBZ oder die Fachgruppe der SC KFO. Mit Dritten sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen gemeint.

Bei der geschützten Führungsinfrastruktur geht um unterirdische, geschützte Anlagen. Sie werden genutzt, wenn aufgrund bestimmter Ereignisse (z.B. Radioaktivität, Sonnensturm, Krieg) in einer gehärteten Anlage gearbeitet werden muss. Für die ungeschützten Standorte sind die Departemente selber verantwortlich.

Eine effektive Zusammenarbeit der Krisenstäbe beginnt in der normalen Lage, nicht erst im Ereignisfall. Die BK und das BABS organisieren regelmässig Tagungen mit allen Verantwortlichen von Krisenstäben in der Bundesverwaltung, den Kantonen und den relevanten Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen. Dabei werden Erfahrungen ausgetauscht, Methoden und Werkzeuge diskutiert und so gute Voraussetzungen für den Einsatz geschaffen.

Obwohl es keine eigentliche Aus- und Weiterbildungsverpflichtung für Angehörige von Krisenstäben gibt, sorgen die genannten Stellen für ein bedarfsausgerichtetes Ausbildungsangebot, welches allen Bundesstellen, aber auch den Kantonen und Dritten zugänglich sein soll.

Die Gesamtplanungen grosser Übungen umfasst die strategischen Führungsübungen, die Sicherheitsverbundübungen, grosse Armeeübungen mit Beteiligung ziviler Stellen sowie grosse kantonale und interkantonale Übungen. Die Übungen zum Krisenmanagement werden im Verbund, unter Einbezug aller relevanten Partner, geplant und umgesetzt.

Die Früherkennungsstellen in den Departementen und der BK beschaffen und beurteilen Informationen gemäss den in ihren Einheiten festgelegten Prozessen und Methoden. Auf die Früherkennung folgt die Antizipation. Die Koordinationsgruppe Krisenantizipation des permanenten Kernstabs unterstützt die Verwaltungseinheiten darin, aus der Früherkennung gewonnene Informationen zu kontextualisieren und