Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 13 Seiten

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Um im Ereignisfall die Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit, den gezielten Einbezug von Spezialistinnen und Spezialisten sowie die Bewältigung von ausserordentlichem Mehraufwand zu unterstützen, verwaltet das EPA die Personendaten von aktiven und ehemaligen Angestellten der Bundesverwaltung, welche sich bereit erklärt haben, temporär in anderen Verwaltungseinheiten mit ausserordentlichem Personalbedarf auszuhelfen. Diese Daten werden systematisch und wiederkehrend bei den betroffenen Personen erfasst und aktualisiert. Ein allfälliger Einsatz erfolgt im Krisenfall über den permanenten Kernstab. Die Prozesse rund um den unterstützenden Personaleinsatz (Personalpool Bundesverwaltung) werden insgesamt so gestaltet, dass die vom EPA verwaltete Datenbank grundsätzlich zur Vermittlung von Personalressourcen genutzt werden kann, wenn Verwaltungseinheiten situationsbedingt einen aussergewöhnlichen, befristeten und grösseren Personalbedarf verzeichnen.

Artikel 11 Tätigkeiten im Krisenfall

Die Unterstützungsleistungen des permanenten Kernstabs werden weitgehend im Rahmen der ordentlichen Funktionen erbracht. Die Mitarbeitenden gehen bei normaler Lage ihrer Tätigkeit nach und werden im Krisenfall über den permanenten Kernstab den beiden überdepartementalen Krisenstäben zur Verfügung gestellt, um diese mit verschiedenen Leistungen zu unterstützen. Der Permanente Kernstab ist somit keine Parallelorganisation. Es werden keine bestehenden Leistungen und Prozesse dupliziert.

Die integrale Lage bildet die gemeinsame Basis für sämtliche Aktivitäten des Krisenmanagements. Sie wird durch den permanenten Kernstab in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des OPK, der Kantone, der Wissenschaft und weiteren zuständigen Fachstellen erstellt und den Krisenstäben auf der elektronischen Lagedarstellung für ein ganzheitliches Lageverständnis zur Verfügung gestellt.

Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) stellt die Aufgaben des BABS im Einsatz sicher. Als Kontaktstelle ist sie jederzeit erreichbar. Sie kann innert weniger Minuten Massnahmen auslösen, Aktivitäten aufnehmen oder bei Bedarf an zuständige Stellen vermitteln.

Die NAZ stellt das Ressourcenmanagement Bund (ResMaB) sicher und betreibt für die Ressourcenkoordination das Informationsmanagementsystem Ressourcen (iRES). Die Aufgaben werden in einem Partnerverbund gemeinsam im Teilstab ResMaB wahrgenommen. In diesem sind sämtliche Partner beteiligt, welche notwendig sind, um Ressourcen für Einsätze zu koordinieren. ResMaB entscheidet nicht, es koordiniert die Umsetzung im Rahmen eines konsultativen Prozesses zu Handen der zuständigen vorgesetzten Stellen.

Im Weiteren werden folgende Leistungen erbracht: Beratung und Begleitung des PSK und OPK zu prozessgesteuerten Abläufen wie etwa im Bereich der Stabsarbeit. Das betrifft beispielsweise Sitzungsplanungen, Einsetzen von Führungshilfen wie Pendenzenlisten, Übersichten eingesetzter Stäbe und Massnahmenübersichten sowie das Erstellen und Abstimmen von Übersichten zum Führungsrhythmus und zu Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller eingesetzten Krisenstäbe. Bei Bedarf können einzelne Funktionen der Führungsunterstützung übernommen werden. Auch administrative Unterstützung wie zum Beispiel Vorbereiten und Bewirtschaften von Kontaktlisten und Einsatzverteilern, Verfassen von Protokollen und Führen von Datenablagen wird angeboten.

Das Controlling der Bundesratsgeschäfte ist ein Instrument, das zu einer Optimierung der Steuerung und Koordination der Geschäfte des Bundesrats beiträgt. Es werden