Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 13 Seiten

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1 Ausgangslage

Im Rahmen der zweiten Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat die Bundeskanzlei (BK) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 22. Juni 2022 beauftragt, zusammen mit den anderen Departementen Varianten für die Organisation des Krisenmanagements der Bundesverwaltung auf strategischer und operativer Ebene zu erarbeiten und dem Bundesrat ein Aussprachepapier zur verbesserten Krisenorganisation der Bundesverwaltung (Aussprachepapier) zu unterbreiten.

In der Folge hat der Bundesrat am 29. März 2023 vom Aussprachepapier Kenntnis genommen und Eckwerte für die zukünftige Krisenorganisation der Bundesverwaltung festgelegt. Dabei hat er das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BK und unter Einbezug der anderen Departemente eine neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung zu erarbeiten.

Die fachlichen und politisch zentralen Anliegen können weitgehend auf Verordnungsstufe gelöst werden. Aufgrund einer Stellungnahme des Bundesamts für Justiz (BJ) ist es jedoch aufgrund der gesetzlichen Verankerung im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 20. Dezember 2019 (BZG) nicht möglich, die Verordnung über den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB) mit der neuen Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung aufzuheben. Die gesetzlichen Bestimmungen im BZG werden im Rahmen einer geplanten Gesetzesrevision unter Berücksichtigung der sich darauf stützenden Verordnungen angepasst.

Mit der vorliegenden Verordnung sollen zudem vom Bundesrat in Antworten auf parlamentarische Vorstösse in Aussicht gestellte Anpassungen umgesetzt werden, namentlich:

Motionen Geschäftsprüfungskommissionen NR und SR 22.3506 und 22.3507 «Rechtsgrundlagen für einen Fach-Krisenstab».

2 Inhalt der Vorlage

2.1 Handlungsbedarf und Ziele

In verschiedenen Krisensituationen der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Krisenbewältigung der Bundesverwaltung in vielerlei Hinsicht zufriedenstellend funktioniert. Das Krisenmanagement insbesondere in der Covid-19-Pandemie hat aber auch Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Die beiden Auswertungen der BK (BK-Auswertungen)1, die beiden Auswertungen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK-Auswertungen)2 und der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK-Bericht)3 haben namentlich folgende Problemfelder und entsprechenden Handlungsbedarf der Bundesverwaltung identifiziert:

- Es fehlte ein ganzheitlich angedachter überdepartemental koordinierter Einstieg in die Krisenbewältigung. Manche Themen- und Fachbereiche wurden zu wenig ins

1 BK (2020): Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020) vom 11. Dezember 2020. BK (2022): Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie (2. Phase / August 2020 bis Oktober 2021) vom 22. Juni 2022.

2 KdK (2020): Covid-19-Pandemie: Das Krisenmanagement in der ersten Welle aus Sicht der Kantone, Zwischenbericht, Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020. KdK (2022): Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Covid-19-Epidemie: Schlussfolgerungen und Empfehlungen, Schlussbericht vom 29. April 2022.

3 GPK (2022): Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020). Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vom 17. Mai 2022.