Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/31: Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) · 13 Seiten

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Krisenmanagement einbezogen. Gründe dafür waren unter anderem eine mangelhafte Antizipation der Dimension der Pandemie und in der Folge ein zu später Aufbau einer überdepartementalen Krisenorganisation4.

- Die während der Covid-19-Pandemie eingesetzten überdepartementalen Krisengremien und Prozesse waren insbesondere in der Anfangsphase nicht aufeinander abgestimmt. So wurde der Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) nicht situationsgerecht eingesetzt, der Krisenstab des Bundesrates Corona (KSBC) wurde zu spät einberufen und konnte die ihm in den Weisungen über das Krisenmanagement der Bundesverwaltung zugedachte Rolle als Führungsorgan nicht vollumfassend wahrnehmen. In der ausserordentlichen Lage der Covid-19- Pandemie nahmen denn auch mit zunehmender Dauer der Krise der «Departementalismus» und das Silodenken im Krisenmanagement der Bundesverwaltung wieder zu.5

- Weiter fehlte es insbesondere auf operativer Ebene an bedürfnisorientierten Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltungseinheiten im Krisenmanagement. So wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in den Belastungsspitzen vor allem am Anfang der Covid-19-Pandemie zu wenig unterstützt. Betroffene Verwaltungseinheiten sollten bei Aufgaben ausserhalb ihres eigentlichen Kompetenzbereichs rasch bundesverwaltungsinterne Dienstleistungen und Hilfestellungen finden und so entlastet werden6.

- Der Einbezug der relevanten externen Stellen wie etwa der Wissenschaft ist nicht von Beginn an systematisch erfolgt. Zudem war es den Kantonen nicht klar, an wen sie sich bei Fragen wenden sollten. Ein verbesserter Einbezug in die Krisenorganisation der Bundesverwaltung würde den Informationsfluss und die Koordination zwischen den Staatsebenen verbessern. Ein etablierter Austausch kann auch die Übergabe von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bei Lagewechseln erleichtern. Der Einbezug der Kantone ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung soll weiter zu einer effektiveren und effizienteren Abstimmung und Umsetzung der Massnahmen führen7.

- In jeder Krise wird die Krisenorganisation mehr oder weniger neu erfunden. Standardisierte Strukturen und Prozesse sollen helfen, den Aufbau der Krisenorganisation im Krisenfall zu beschleunigen und die Zusammenarbeit in der Bundesverwaltung zu vereinfachen.

2.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Für die Variantenentwicklung haben die BK und das VBS im Rahmen des Aussprachepapiers eine Auslegeordnung der möglichen Ausgestaltung der Krisenorganisation der Bundesverwaltung erstellt. Hierzu wurden verschiedene Varianten entwickelt. Diese reichen vom Grundsatz der Krisenbewältigung ausschliesslich in den ordentlichen Strukturen bis zu einer Auslagerung der Krisenbewältigung in eine Parallelstruktur.

Es herrschte Konsens darüber, dass die grundsätzlichen Ausrichtungen «ausschliesslich ordentliche Strukturen» und «Auslagerung in eine Parallelstruktur» nicht weiterverfolgt werden sollen.

4 BK (2020): Seite 16; BK (2022): Seiten 18 - 20; GPK (2022): Kapitel 6.4.2 und Kapitel 10; KdK (2022): Seite 12 - 13.

5 BK (2020): Seite 12; BK (2022): Seiten 20 - 22; GPK (2022): Kapitel 9 und Kapitel 10; KdK (2022): Seite 17 - 19.

6 BK (2020): Seiten 17 - 18; BK (2022): Seiten 39 - 41; GPK (2022): Seiten 34 - 35.

7 BK (2020): Seiten 20 - 26; BK (2022): Seiten 20 - 22; KdK (2022): Seite 13 und Seiten 15 - 17. Empfehlung 8.