Vorlage
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 53 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 48Fedlex · Vorlage
nichtteilnehmendes Finanzinstitut behandelt wird. Für Zwecke dieser Begriffsbestimmung bedeutet der Begriff Modell 1 IGA eine Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten oder dem US-Finanzministerium und einer nichtamerikanischen Regierung oder einer oder mehrerer ihrer Behörden zur Umsetzung von FATCA durch die Meldung von Finanzinstituten an solche nichtamerikanischen Regierungen oder ihre Behörde, gefolgt vom automatischen Austausch dieser gemeldeten Informationen mit dem IRS.
B. Teilnehmendes ausländisches Finanzinstitut
Der Begriff «teilnehmendes ausländisches Finanzinstitut» bezeichnet ein Finanzinstitut, welches sich zur Einhaltung der Anforderungen eines FFI-Vertrags bereit erklärt hat, unter Einschluss eines in einem Modell 2 IGA beschriebenen Finanzinstituts, das sich zur Einhaltung der Anforderungen eines FFI-Vertrags bereit erklärt hat. Der Begriff teilnehmendes ausländisches Finanzinstitut schliesst auch eine als qualifizierter Intermediär fungierende Zweigniederlassung eines US-Finanzinstituts mit ein, es sei denn, eine solche Zweigniederlassung ist ein nach Modell 1 rapportierendes ausländisches Finanzinstitut. Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung bedeutet der Ausdruck FFI-Vertrag eine Vereinbarung zwischen dem IRS und einem Finanzinstitut, in der die Anforderungen festgehalten werden, damit das Finanzinstitut als ein Institut behandelt wird, das die Verpflichtungen nach Section 1471 (b) des U.S. Internal Revenue Code erfüllt. Darüber hinaus bedeutet der Begriff Modell 2 IGA für die Zwecke dieser Begriffsbestimmung eine Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten oder dem US-Finanzministerium und einer nichtamerikanischen Regierung oder einer oder mehrerer ihrer Behörden zur Erleichterung von FATCA durch Meldung von Finanzinstituten direkt an den IRS in Übereinstimmung mit den Anforderungen eines FFI-Vertrags, ergänzt durch den Informationsaustausch zwischen der nichtamerikanischen Regierung oder ihrer Behörde und dem IRS.