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Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 13 Seiten

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Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs

zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der

Verordnung (EU) 2024/1358. BB «%ASFF_YYYY_ID»

zudem Datum, Ort und Grund der Fingerabdruckabnahme und der Gesichtsbilderstellung in Codeform mitgeteilt.

Art. 102abisInformationssystem Eurodac

1Das Informationssystem Eurodac (Eurodac) enthält nach Massgabe der Verordnung (EU) 2024/135824 die persönlichen Daten von Drittstaatsangehörigen, die mindestens sechs Jahre alt sind und:

a. ein Asylgesuch gestellt haben;

b. an einem Verfahren zur Aufnahme von Flüchtlingsgruppen beteiligt sind oder im Rahmen eines solchen Verfahrens zugelassen werden;

c. aus Seenot gerettet wurden;

d. vorübergehend Schutz erhalten haben und einer Gruppe Schutzbedürftiger angehören;

e. aus einem Nicht Dublin–Staat illegal in den Schengen-Raum eingereist sind;

f. sich illegal im Schengen-Raum aufhalten.

2Folgende Kategorien von Daten werden über eine einzige nationale Schnittstelle an die Zentraleinheit des Systems Eurodac übermittelt:

a. Identitätsdaten über die betreffenden Drittstaatsangehörigen sowie Daten zu den Reisedokumenten und Identitätsdokumenten;

b. Fingerabdrücke und Gesichtsbild;

c. Daten zu Verfahren und Zuständigkeiten in den Schengen-Staaten und Dublin-Staaten;

d. weitere Daten inklusiv besonders schützenswerte Daten nach Massgabe der Kapitel II, III, IV und V der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Person und ihre Identität.

3Die Daten nach Absatz 2 Buchstaben a und b werden automatisiert im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) gespeichert.

24 Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L, 2024/1358, 22.05.2024.