Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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FIZ, Plateforme Traite, SFH, HEKS und CSP schlagen eine entsprechende Anpassung von Artikel 80a Absatz 3 AIG vor.

Gemäss den GRÜNEN müsste die Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Haft von Amtes wegen richterlich aufgrund einer mündlichen Verhandlung überprüft werden.

Alle Inhaftierten müssten gemäss AICH die Möglichkeit haben, die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten und ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Die Schweiz solle Mechanismen bereitstellen, die diesen Zugang sicherstellen und stärken.

Information über Möglichkeit der Haftüberprüfung

AsyLex, FP, FIZ, Plateforme Traite, SP, SFH, UNHCR und HEKS fordern, dass sichergestellt werde, dass alle Personen in Haft unmittelbar und verständlich über ihre Möglichkeit einer Haftüberprüfung informiert werden.

Administrativhaft bei Kindern Aus Sicht von Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Pikett Asyl, sosf, FP, FIZ, J+P, Plateforme Traite, SP, EVP, SFH, UNHCR, HEKS,

CSP und Caritas könne eine Inhaftierung bzw. Zwangsmassnahmen zu keinem Zeitpunkt dem Wohl des Kindes dienen.

Daher fordern FP, FIZ, J+P, Plateforme Traite, die GRÜNEN, EVP, SFH, Schweizer Bischofskonferenz, HEKS, SRK, CSP und Caritas, auf die Inhaftierung von Kindern generell zu verzichten. Eine Inhaftierung Minderjähriger widerspreche gemäss SP der KRK. Auch auf die Inhaftierung von Eltern solle verzichtet werden (FP, FIZ, SP, SFH, Schweizer Bischofskonferenz, HEKS und CSP). AICH betont ebenfalls, dass die Inhaftierung von Kindern und Familien unter allen Umständen ausgeschlossen werden müsse.

Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Bündnis

Asyl, Pikett Asyl und sosf fordern für UMA unter anderem die Gewährleistung eines unentgeltlichen Zugangs zu Rechtsbeistand und Vertrauenspersonen. Es sollten klaren Leitlinien auf Verordnungsebene gesetzt werden.

ODAGE und SRK erinnern daran, dass die Inhaftierung von Minderjährigen eine Massnahme sein sollte, die als letztes Mittel eingesetzt werde. Die Dauer habe so kurz wie möglich zu sein. Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit sei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. ODAGE hält fest, dass eine Inhaftierung von Kindern im Zusammenhang mit der Einwanderung immer eine Verletzung der Rechte des Kindes darstelle.

Grundsätzliche Ablehnung der Administrativhaft im Dublin-Verfahren Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Bündnis

Asyl, Pikett Asyl und sosf lehnen ganz grundsätzlich die Inhaftierung im Rahmen des Wegweisungsverfahrens und insbesondere im Rahmen des Dublin-Systems ab. Mit der Übernahme der AMMR-Verordnung sollten die Spielräume genutzt und grundsätzliche Verbesserungen der Rechte von Personen in Administrativhaft bzw. Dublin-Haft umgesetzt werden. FIZ, Plateforme Traite, AICH, SP und EVP fordern, dass die Inhaftierung zum Zweck der Überstellung, wie in der AMMR-Verordnung vorgesehen, nur als letzte Massnahme angewendet werde. Es gäbe nach Ansicht von AICH mildere Alternativen wie regelmässige Meldepflichten oder die Unterbringung in offenen Einrichtungen.