Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 7 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Teilrevision der Signalisationsverordnung
Die Teilrevision der Signalisationsverordnung vom 5. September 19791 (SSV) «Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes» hat zum Ziel, technische Normen in der Signalisation künftig nicht mehr für rechtsverbindlich zu erklären. Zu diesem Zweck soll künftig im Recht auf sogenannte direkte Verweisungen auf technische Normen zugunsten einer indirekten Verweisung auf den Stand der Technik verzichtet werden. Mit Blick auf diesen Systemwechsel sollen die wichtigsten Inhalte der in Artikel 115a SSV noch bis Ende 2024 für rechtsverbindlich erklärten Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) in das Signalisationsrecht des Bundes überführt werden.
Die mit der Teilrevision der SSV verfolgten Ziele wirken sich auch auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Nummerierung und Benennung der Anschlüsse und Verzweigungen von Autobahnen und Autostrassen aus. Die Thematik ist heute im Wesentlichen in den Artikeln 56, 86 und 87 SSV sowie den folgenden, teilweise noch rechtsverbindlichen technischen Normen und Weisungen geregelt:
- Schweizer Norm (SN) 640 820a «Signalisation der Autobahnen und Autostrassen, Wegweiser, Darstellung»;
- SN 640 821a «Strassensignale, Nummerntafeln für Europastrassen sowie für Autobahnen und Autostrassen»;
- SN 640 824a «Nummerierung der Anschlüsse und Verzweigungen von Autobahnen und Autostrassen»;
- Weisungen des UVEK vom 12. November 2019 über die Wegweisung bei Anschlüssen und Namen der Verzweigungen auf dem Nationalstrassennetz.
Im Zug der Teilrevision der SSV sollen die Artikel 56, 86, 87 und 89 SSV angepasst werden. Dabei überträgt der Bundesrat dem UVEK zahlreiche Aufträge im Zusammenhang mit der Nummerierung und Benennung der Autobahnen und Autostrassen sowie der Anschlüsse und Verzweigungen.
1.2 Umsetzung der Motion 17.3952 Bühler
Im Rahmen der Teilrevision der SSV soll auch die Motion Bühler vom 29. September 2017 (17.3952 «Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen») umgesetzt werden. Diese verlangt vom Bundesrat, rechtlich die Möglichkeit zu schaffen, um künftig die Namen der Autobahnanschlüsse in zwei Landessprachen aufführen zu können. Die Artikel 86 Absatz 9 und 87 Absatz 6 E-SSV enthalten die Grundsätze des vom