Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Die Revisionsvorlage wurde überwiegend positiv aufgenommen – insbesondere der Systemwechsel von für rechtsverbindlich erklärten technischen Normen hin zu technischen Normen als «Stand der Technik» fand breite Zustimmung. Die Teilnehmenden würdigten namentlich die durch den Systemwechsel gewonnene Transparenz, die grössere Flexibilität in der Anwendung technischer Normen sowie die allgemein schnellere Anpassungsfähigkeit des Rechts an die Praxis. Die indirekte Verweisung ermögliche es, technologische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse schneller und effektiver in das Recht einzubinden. Zudem verbessere die Aufnahme zentraler Norminhalte ins Bundesrecht den Zugang zu den Regelungen. Vereinzelte Vernehmlassungsteilnehmende äusserten Vorbehalte zur Tatsache, dass nicht sämtliche Inhalte der VSS-Normen ins Bundesrecht übernommen werden, wodurch Raum für Interpretationen entstehen könnte.
Kritische Rückmeldungen beschränkten sich auf spezifische Aspekte der Vorlage. Mehrere Teilnehmende äusserten Bedenken bezüglich der für den Innen- und Ausserortsbereich festgelegten Mindestlängen von Sicherheitslinien. Insbesondere in kurvigen oder innerstädtischen Gebieten könnten starre Vorgaben nicht immer umgesetzt werden. Flexiblere Regelungen, die es im Einzelfall ermöglichen, lokale Verhältnisse und Besonderheiten zu berücksichtigen, wurden von verschiedenen Kreisen angeregt. Auch bei der neuen Bestimmung zur Fahrstreifenaufteilung forderten zahlreiche Teilnehmende eine flexiblere Anwendung unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten.
Nicht auf ungeteilte Zustimmung stiess der Vorschlag, den Symbol-Katalog zu erweitern und zu modernisieren. Während eine knappe Mehrheit die aus der touristischen Signalisation und der Wegweisung für den Langsamverkehr übernommenen und mit einer einheitlichen Formsprache gestalteten Symbole begrüsste, erachteten andere Teilnehmende deren Anzahl und Stil als zu umfangreich und unnötig komplex. Insbesondere die Symbole für sportliche Aktivitäten wurden teilweise als schwer erkennbar eingestuft. Angeregt wurde sodann, die Symbole klarer zu kategorisieren.
Die neue Verordnung über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen wurde mehrheitlich begrüsst. Die zahlreichen Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Verordnung des UVEK über die besonderen Markierungen zeigen, dass die blosse Übernahme der Inhalte der heutigen UVEK-Weisungen vielen Teilnehmenden zu wenig weit geht. Bei verschiedenen besonderen Markierungen wurden Änderungen beantragt, um die Praxis rechtlich abzubilden und den alltäglichen Herausforderungen des Strassenverkehrs besser gerecht zu werden. So fordern verschiedene Velo-Verbände, den Anwendungsbereich der besonderen Markierung «Rote Einfärbung von Radstreifen an Gefahrenstellen» auszuweiten, um die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen.
Der neue Ordnungsbussentatbestand für das unzulässige Rechtsvorbeifahren hat mehrheitlich Zuspruch erhalten. Mit der vorgeschlagenen Anpassung werde das Verhältnis zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen richtiggestellt. Der neue Tatbestand sei zudem notwendig, um für die Kontrollbehörden und die Verkehrsteilnehmenden Rechtssicherheit zu schaffen. Kritisiert wurde vor allem die mangelnde Klarheit des Begriffs «unzulässiges Rechtsvorbeifahren», da diese Unschärfe zu Unsicherheiten für die Verkehrsteilnehmenden führen könnte. Auch wurde der Revisionsvorschlag als unnötig erachtet, da mit der Anfang 2021 eingeführten Ordnungsbussenziffer für das unzulässige Rechtsüberholen ein ausreichender Schutz bestehe.