Ergebnisbericht SSV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten

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− Erläuternder Bericht zur Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen

− Erläuternder Bericht zur Verordnung des UVEK über die besonderen Markierungen,

− Synoptische Übersicht der geplanten Änderungen der SSV und OBV,

− Fragebogen,

− Liste der Vernehmlassungsadressaten.

Gegenstand der Vernehmlassung war zudem das Revisionsprojekt «Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde». Da es sich hierbei um ein thematisch eigenständiges Teilprojekt handelt, wurde dieses nach Abschluss der Vernehmlassung in einem unabhängigen Verfahren weiterbearbeitet. Die Auswertung der Vernehmlassung erfolgt in zwei separaten Ergebnisberichten. Der vorliegende Bericht bezieht sich ausschliesslich auf die Eingaben zu den vorgeschlagenen signalisationsrechtlichen Änderungen und der Anpassung der OBV.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung wurden insgesamt 156 Adressatinnen und Adressaten für eine Stellungnahme eingeladen. Davon haben 61 zur Revisionsvorlage Stellung genommen, unter anderem sämtliche 26 Kantone und zwei in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien (SP und SVP).5 90 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht, wozu unter anderem die angefragten Institutionen aus Forschung und Lehre zählen. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben vier Adressatinnen und Adressaten, nämlich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV) und RoadCross Schweiz. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) hat per E-Mail mitgeteilt, dass sie mit den Änderungen einverstanden ist, sofern sie davon betroffen sei. Da die FKS nicht näher präzisiert hat, von welchen Änderungen sie betroffen ist, kann ihre Stellungnahme bei Ziffer 3.1.1 als grundsätzliche Zustimmung aufgeführt, bei den Detailfragen ab Ziffer 3.1.2 jedoch nicht zugeteilt werden.

Zu den 62 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressatinnen und Adressaten sind zusätzlich

21 Stellungnahmen von Organisationen und weiteren interessierten Kreisen eingereicht worden, die

nicht in die Liste der Vernehmlassungsadressaten aufgeführt sind. Somit sind in der Vernehmlassung insgesamt 83 Stellungnahmen eingegangen.

Abb. 1 Teilnehmende der Vernehmlassung

Zusätzliche

Stellungnahmen (21)

Kantone (26)

Gesamtschweizerische Dachverbände der

Gemeinden, Städte und Berggebiete (1)

Gesamtschweizerische

Dachverbände der Wirtschaft (1)

In der Bundesversammlung

vertretene politische Parteien (2)

Weitere interessierte

Kreise (32)

n = 83 Stellungnahmen

5 Die Stellungnahmen sind auf der Webseite der Schweizer Bundesbehörden einsehbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK > Vernehmlassung 2024/50 > Stellungnahmen SSV.