Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Das Signalisationsrecht des Bundes verweist für die Ausführung, Ausgestaltung und Anbringung von Signalen, Markierungen und Leiteinrichtungen wiederholt auf technische Normen, insbesondere auf die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Durch diese sogenannte direkte Verweisung erlangen die technischen Normen Rechtsverbindlichkeit. Diese Verweistechnik ist in der Praxis insbesondere wegen ihrer Schwerfälligkeit und der beschränkten Zugänglichkeit der rechtsverbindlichen Normen umstritten. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2020 beschlossen, im Signalisationsrecht keine technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr für rechtsverbindlich zu erklären. Als Folge dieses Beschlusses hat das UVEK seine Verordnung über die auf die Signalisation von Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen1 auf Anfang 2021 aufgehoben. Gleichzeitig hat der Bundesrat als Übergangslösung die Rechtsverbindlichkeit der wichtigsten technischen VSS-Normen in Artikel 115a der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 (SSV) aufrechterhalten.
1.2 Inhalt der Vorlage
Die Teilrevision der SSV zielt darauf ab, den vom Bundesrat in Gang gesetzten Systemwechsel abzuschliessen. Künftig sollen technische Normen nicht mehr für rechtsverbindlich erklärt werden (direkte Verweisung). Stattdessen sollen technische Normen den Stand der Technik widerspiegeln und das Signalisationsrecht nur noch indirekt auf sie verweisen. Mit Blick auf diesen Systemwechsel sollen die wichtigsten Inhalte der in Artikel 115a SSV bis Ende 2026 für rechtsverbindlich erklärten VSS-Normen in das Signalisationsrecht des Bundes überführt werden. Der Schwerpunkt soll auf den wichtigsten Grundsätzen der Signalisation und den Abbildungen von Signalen und Markierungen liegen.
Aufgrund des engen Sachzusammenhangs wurden neben der beschriebenen Übernahme wichtiger Norminhalte neue Verordnungen des UVEK zur Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen sowie zu den besonderen Markierungen zur Diskussion gestellt. Ebenfalls Teil der Vorlage bildet der Vorschlag für einen neuen Ordnungsbussentatbestand für das unzulässige Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen.
1.3 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der SSV zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes wurde vom Bundesrat am 7. Juni 2024 eröffnet und dauerte bis zum 30. September 2024. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung standen folgende Unterlagen3 zur Verfügung:
− Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens,
− Entwurf der Änderungen der Signalisationsverordnung (SSV),
− Entwurf der Änderungen der Ordnungsbussenverordnung4 (OBV),
− Entwurf der Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen,
− Entwurf der Verordnung des UVEK über die besonderen Markierungen,
− Erläuternder Bericht zur Teilrevision der SSV und OBV,
1AS 2020 2161
2 SR 741.21
3Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite der Schweizer Bundesbehörden einsehbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK > Vernehmlassung 2024/50.