Ergebnisbericht SSV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten

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Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS), die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP) auf die Stellungnahme der Konferenz der städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren der Schweiz (KSSD) und der Schweizer Tourismus-Verband (STV) auf die Stellunghamen von SchweizMobil und der Schweizer Wanderwege (SWW).

Teilnehmende wie die SP oder die SVP, welche nur ein Schreiben, aber keinen Fragebogen eingereicht haben, wurden gestützt auf ihre Anmerkungen in die qualitative Auswertung zur jeweiligen Frage integriert. Die Fragebögen von Frau Sarah Dähler, Herrn Corsin Pfister und Herrn Markus Rohr wurden als eine Stellungnahme der AG Velo der GRÜNEN der Stadt Zürich gezählt.

Die in der Tabelle ausgewiesenen Prozentangaben zu den jeweiligen Ja- und Nein-Antworten wurden zwecks besserer Lesbarkeit auf ganze Zahlen gerundet. Die in Klammern angegebenen Zahlen weisen Rückmeldungen aus, bei denen die Teilnehmenden mehrere Optionen pro Frage angekreuzt haben. Dabei wurde in Fällen, in denen sowohl «Ja» und «keine Stellungnahme / Nicht betroffen» oder «Nein» und «keine Stellungnahme / Nicht betroffen» angekreuzt wurde, die jeweilige «Ja»- bzw. «Nein»-Antwort gezählt.7

Bei einigen Fragen haben gewisse Teilnehmende sowohl «Ja» als auch «Nein» angekreuzt. Diese Rückmeldungen wurden nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung allfälliger Bemerkungen einer Antwortoption zugeordnet. Fälle, in denen das nicht möglich war, werden in einer Fussnote ausgewiesen.

2.2.2 Qualitative Auswertung

Die qualitative Auswertung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess, wobei per Fragebogen und/oder per Schreiben eingereichte Aussagen berücksichtigt wurden. Inhaltlich gleichartige Stellungnahmen verschiedener Teilnehmenden werden sinngemäss wiedergegeben. Sich wiederholende und gleichbedeutende Bemerkungen einzelner Teilnehmenden zu einer Frage werden nur einmal berücksichtigt. Dabei lässt sich eine gewisse Unschärfe beim Zusammenfassen der Stellungnahmen und beim Zuordnen der jeweiligen Teilnehmenden zu den Aussagen nicht gänzlich vermeiden.

Anträge, die über das Ziel der Revision hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden und werden nicht dargestellt. Dazu gehören Vorschläge für neue Signale und Markierungen, die nicht Inhalt bestehender technischer VSS-Normen sind. Der genaue Wortlaut der einzelnen Stellungnahmen (inkl. weiterführender Anträge) kann der Zusammenstellung der Vernehmlassungsrückmeldungen entnommen werden.8

7 Die berücksichtigten Antworten wurden zusätzlich mit Fettdruck hervorgehoben.

8 Die Stellungnahmen sind auf der Webseite der Schweizer Bundesbehörden einsehbar: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK > Vernehmlassung 2024/50 > Stellungnahmen SSV.