Ergebnisbericht SSV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten

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3.1.21 Markierung «Doppelte Querlinie» (Frage 21) Sind Sie damit einverstanden, dass die in Artikel 79 Absatz 3 SSV geregelte Markierung «doppelte Querlinie» mit einer neuen Abbildung 6.24 ergänzt wird (Art. 79 Abs. 3 E-SSV)?

Quantitative Beurteilung

Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Ein- Keine Total Einver- Nicht Einstanden verstan- Stellung- standen verstanden den nahme /

Nicht Be-

troffen

1. Kantone 26 0 0 26 100% 0%

2. In der Bundesversammlung vertretene 1 0 0 1 100% 0% politische Parteien

3. Gesamtschweizerische Dachverbände 1 0 0 1 100% 0% der Gemeinden, Städte und Bergge-

biete

4. Gesamtschweizerische Dachverbände 0 0 1 1 0% 0% der Wirtschaft

5. Weitere interessierte Kreise

5.1 Interkantonale Organisationen 4 0 2 6 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände 13 0 5 18 100% 0% Verkehr / Mobilität

5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver- 0 0 2 2 0% 0% bände

5.4 Versicherungswesen 1 0 1 2 100% 0% 5.5 Übrige 0 0 1 1 0% 0%

6. Zusätzliche Stellungnahmen 1 0 13 14 100% 0%

Total 47 0 25 72 100% 0%

Qualitative Beurteilung

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, SP, 2rad, ACVS, AGVS, ASTAG, BFU, FSU, Fussverkehr, KKPKS, KSSD, L-drive, Lohnunternehmer, SSV, strasseschweiz, SUVA, SVLT, SVSP, TCS, VCS, VFAS, VSS

Die Abbildung 6.24 ist jedoch schwierig zu verstehen. Es fehlt die graue Fahrbahn sowie NW, BFU, L-drive, die Trottoirs (dunkelgrau) an der Seite. Man muss die «doppelte Querlinie» im Kontext dar- SUVA stellen – wie man das auch z.B. mit der Abweislinie gemacht hat.

Grundsätzlich macht diese Querlinie keinen Sinn, da ja die Parkfelder entsprechend blau L-drive oder weiss markiert sind und somit erst beim Parkieren auch beachtet werden. Daher kann

diese Querlinie eigentlich auch komplett weggelassen werden.

Die blaue Markierung wird zu Beginn der blauen Zone markiert. Zum Zeitpunkt des Park-

manövers, ist dem/der Führer:in eines Fahrzeuges nicht mehr bekannt, in welcher Zone sie

sich befindet. Die Farbe der Parkfelder zeigt uns in welcher Zone sich der Verkehrsteilneh-

mer befindet. Als Ergänzung könnte die blaue Parkscheibenmarkierung auf der Höhe der

weissen, zeitlich beschränkten Parkfelder angebracht werden.

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)

Keine Stellungnahme (im Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt)

ACS, AG Velo der SP, AGW, FTV, Graf, GRW, Hindernisfreie Architektur, IG Campingland, LUW, NVB+NGF, NWW, OWW, Pro Velo, SBb, SBV, SchweizMobil, sgv, STV, SWW, TGW, Uster, Velosuisse, VöV, WBUR, Womoland

Wir sehen dafür keinen Bedarf. ACS