Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 14 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Stromversorgungsverordnung

(StromVV, SR 734.71)

Die Anpassung des WACC und die darauf gestützte jährliche Festlegung sind für den März 2025 geplant. Damit käme der neue WACC für das Stromnetz erstmals für das Tarifjahr 2026 zur Anwendung.

Der WACC setzt sich wie bislang aus zwei Komponenten zusammen. Er besteht zum einen aus dem Eigenkapitalkostenansatz, der in Höhe des Eigenkapitals am Gesamtkapital in den WACC eingeht. Zum anderen wird der Fremdkapitalkostensatz mit dem Gewicht des Fremdkapitals am Gesamtkapital berücksichtigt. Im Folgenden werden wesentliche Stellgrössen und die vorgesehenen Änderungen bei den einzelnen Parametern beschrieben2.

Abbildung 3: Berechnung des WACC

1.3 Neue Berechnungsparameter

1.3.1 Kapitalstruktur

Eine im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) durchgeführte empirische Analyse des Beratungsunternehmens Swiss Economics 2024 zeigt, dass die durchschnittliche Fremdkapitalquote bei rund 50% liegt, obgleich die am häufigsten vorkommenden Werte zwischen 60 und 70% liegen.

Das Gewichtungsverhältnis von 60% Fremd- zu 40% Eigenkapital wird deshalb beibehalten. Der Einfluss der Kapitalstruktur (Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital) auf die Höhe des WACC ist gering,

2Für eine detaillierte Erklärung der Berechnungsmethodik und der vorgesehenen Anpassungen wird auf den im Auftrag des

BFE erstellten Bericht des Beratungsunternehmens Swiss Economics verwiesen. Der Bericht ist publiziert unter …

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