Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 14 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Stromversorgungsverordnung
(StromVV, SR 734.71)
Anhang 1
Die WACC-Methodik wird nach dem Vorschlag des Gutachtens von Swiss Economics angepasst. Anhang 1 erfährt deshalb eine umfassende Revision.
Ziff. 1 Durchschnittlicher Kapitalkostensatz
Der besseren Verständlichkeit halber wird die Berechnungsformel angegeben und nicht mehr nur umschrieben.
Der WACC bestimmt sich aus einem Eigen- und Fremdkapitalanteil. Das Gewicht des Eigenkapitalkostensatzes beträgt 40%, dasjenige des Fremdkapitalkostensatzes 60%. Die Eigenkapitalverzinsung ergibt sich aus dem risikolosen Zinssatz für das Eigenkapital (zehnjährige Bundesobligationsrendite des letzten Kalenderjahres, als Zero-Bond berechnet, wobei die Zinsen reinvestiert werden), als Basis plus einem Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ermittelt nach dem TMR-Ansatz entspricht der Marktrisikoprämie, ermittelt als die Differenz zwischen erwarteter Aktienmarktrendite und dem risikolosen Zinssatz (TMRlf - rlZEK) multipliziert mit dem Levered Beta (βl), welches das systemische Risiko der Netzbetreiber im Vergleich zu einem Marktportfolio abbildet. Ist dieser Wert gleich 1, so ist das Risiko so hoch wie das Marktportfolio, ist der Wert gleich Null, so liegt kein Risiko vor. Die Fremdkapitalverzinsung ergibt sich aus dem risikolosen Zinssatz für das Fremdkapital als Basis plus einem Bonitätszuschlag inklusive Emissions- und Beschaffungskosten, um die Beschaffungskosten für das Fremdkapital abzubilden.
Die Definitionen nach den Ziffern 2 ff. lassen einen gewissen Spielraum offen, um die Werte zu ermitteln, die für die einzelnen Parameter in die Formel eingesetzt werden. Das BFE, welches die Ermittlung und Berechnung vornimmt, bedient sich geeigneter und möglichst anerkannter fachlicher Kriterien. Es werden Kriterien im Sinne von «best practice» herangezogen. In der Regel orientieren sich diese an den Empfehlungen des Gutachters.
Das Kriterium des zweimaligen Überschreitens der Grenzwerte bei der bisherigen Methode wird durchgängig fallengelassen. Veränderungen der einzelnen Parameter sollen aber weiterhin einen minimalen Umfang (parameterspezifisch) haben, um berücksichtigt zu werden, d.h. sie werden geglättet.
Ziff. 2 Risikoloser Zinssatz für das Eigenkapital
2.1 Renditen von zehnjährigen Bundesobligationen (Zero-Bonds) als Basis für den risikolosen Zinssatz des Eigenkapitals
Beim risikolosen Zinssatz für das Eigenkapital (rlZEK) ist wie bis anhin die Durchschnittsrendite von zehnjährigen Bundesobligationen (vorheriges Kalenderjahr) auszugehen. Der risikolose Zinssatz für das Eigenkapital wird jeweils auf den Mittelwert der Grenzwerte gerundet, zwischen denen die durchschnittliche Jahresrendite zu liegen kommt. Als Grenzwerte dienen alle ganzen Prozentzahlen.
2.2 Glättung des risikolosen Zinssatzes für das Eigenkapital
Es wird eine Glättungsregel verwendet, um willkürlichen Schwankungen entgegenzuwirken. Als Grenzwerte dienen alle ganzen Prozentzahlen und der Mittelwert wird verwendet, so dass die Anpassungen in ganzen Prozentschritten erfolgen. Änderungen durch Über – oder Unterschreiten der Grenzwerte werden sofort berücksichtigt.
Ziff. 3 Marktrisikoprämie
Im Total Market Return-Ansatz (TMR-Ansatz) wird der Zusammenhang zwischen Marktrisikoprämie und risikolosem Zinssatz für das Eigenkapital (letztes Kalenderjahr) empirisch anhand der beobachteten Marktrenditen eines breit diversifizierten Marktportfolios abgebildet. Die vom Markt verlangten
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