Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 14 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Stromversorgungsverordnung
(StromVV, SR 734.71)
1. Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Die Netznutzungskosten bilden eine wichtige Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für a) die Amortisation des Netzes, b) den Kosten für das im Stromnetz gebundene Kapital sowie c) den Betriebskosten. Für das investierte Kapital (b) hat der Stromnetzbetreiber Anspruch auf eine risikogerechte Verzinsung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) setzt dafür gemäss dem geltenden Artikel 13 Absatz 3bis der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV, SR 734.71) jährlich einen durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz fest, den so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Es wendet dafür die in Anhang 1 der StromVV festgelegte Berechnungsmethodik an.
Der WACC soll einerseits genügend Anreize für Investitionen in die bestehende Infrastruktur bieten, andererseits zu keiner ungerechtfertigt hohen Rendite für den Kapitalgeber führen. Für das Tarifjahr 2025 liegt der WACC für Stromnetze bei 3,98% für das betriebsnotwendige Kapital. Der WACC nach StromVV kommt gemäss Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV, SR 730.03) – mit Abweichungen – auch bei der Berechnung der Investitionsbeiträge für Wasserkraft-, Biomasse-, Wind-, Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie der Marktprämie für Grosswasserkraftanlagen zur Anwendung.
1.2 Neuregelung
Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden haben die bisher geltende Methodik in den letzten Jahren wiederholt kritisiert. Insbesondere in Tiefzinsphasen sahen verschiedene Seiten die gewährte Verzinsung als zu hoch an. Eine angepasste WACC-Methode sollte geeignet sein, sich an verändernde ökonomische Rahmenbedingungen anzupassen. Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat die Definition und Berechnungsweise einzelner Kapitalkostenparameter sowie die Höhe der parameterspezifischen Mindestwerte ändern. Im Fokus steht dabei die Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes.
Der Bundesrat schlägt zur Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes neu den sogenannten TMR-Ansatz (TMR: Total Market Return) vor. Gegenüber alternativen Ansätzen zur Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes federt der TMR-Ansatz die Zinsschwankungen auf den Kapitalmärkten stärker ab, ohne über die Finanzmarkttheorie nicht begründbare Unter- und Obergrenzen des risikolosen Zinssatzes zu verwenden. Die geltende StromVV setzt in der WACC-Berechnungsmethode insbesondere mit minimal 2.5% für das risikolose Eigenkapital und minimal 0.5% für das risikolose Fremdkapital relevante Untergrenzen fest (die für das Kalenderjahr berechneten Mittelwerte in den Negativzinsjahren lagen weit darunter). Denn der TMR-Ansatz erfasst sowohl in der Theorie begründete, in der Empirie beobachtete und in der Bewertungspraxis verankerte gegenläufige Entwicklungen zwischen Renditen von Bundesobligationen und Marktrisikoprämien. Diese Eigenschaft des TMR-Ansatzes führt zu einer Glättung des Eigenkapitalkostensatzes über die Zeit hinweg. Insofern bietet dieser Ansatz verbesserte Planungssicherheit für Investoren auch in ausserordentlichen Zinsphasen. Ein solcher Ansatz entspricht der internationalen Praxis. Durch den Wegfall der Untergrenze führt der Ansatz insbesondere dazu, dass der WACC in Tiefzinsphasen stärker sinkt (vgl. Kasten).
Die nachfolgende Abbildung stellt die Entwicklung des WACC gemäss dem neuen Ansatz jener gemäss der geltenden StromVV gegenüber. Dafür wurden drei Szenarien gewählt: Tiefzinsphase (Bereich 2), Marktprognosen (Bereich 3) und Hochzinsphase (Bereich 4). Zudem wird aufgezeigt, wie sich
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