Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 14 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Stromversorgungsverordnung

(StromVV, SR 734.71)

4.2 Bestimmung des unlevered Betas durch eine Peergroup

Das beobachtbare (unlevered) Beta lässt sich mithilfe der folgenden Formel ermitteln:

Beta = Kovarianz zwischen Aktien und Marktindex / Varianz des Marktindexes.

Die Varianz ist ein Streuungsmass und beschreibt die mittlere quadratische Abweichung einer Zufallsvariable von ihrem Erwartungswert. Die Kovarianz ist ein Streuungsmass und beschreibt den Zusammenhang von zwei Variablen (mit gemeinsamer Wahrscheinlichkeitsverteilung). Der Wert dieser Kennzahl macht Aussagen darüber, ob hohe Werte der einen Zufallsvariablen eher mit hohen oder eher mit niedrigen Werten der anderen Zufallsvariablen einhergehen

Das Risiko der Schweizer Netzbetreiber wird auf Basis einer geeigneten Peergroup mit dem Risiko eines Marktportfolios verglichen. Die Peergroup besteht aus vergleichbaren europäischen Netzbetreibern. Etwaigen Unterschieden des Risikoprofils zwischen Peer Group und Schweizer Netzbetreibern können durch unterschiedliche Gewichtungen der verschiedenen Peers oder direkten Korrekturen am unlevered Beta berücksichtigt werden. Aus Gründen der Risikoangemessenheit wird bei den vorzunehmenden Korrekturen ein Fokus auf die europäischen Übertragungsnetzbetreiber gelegt, da deren Risiko am ehesten mit dem der Schweizer Netzbetreiber übereinstimmt. Dies bedeutet konkret, dass im Regelfall der Wert der vergleichbaren Teilgruppe verwendet wird.

Verändern sich die regulatorischen und marktlichen Risiken der Unternehmen in der Peer Group bzw. die der Schweizer Netzbetreiber, so können deren Werte gewichtet oder unkorrigiert übernommen werden, so dass eine Erweiterung der relevanten Peergroup erfolgt.

Erweiterungen der Peergroup mit vergleichbaren Unternehmen sollen auch weiter grundsätzlich angestrebt werden, so dass die Grundlage der Bewertung stetig verbessert werden kann.

4.3 Pauschale Werte für das unlevered Beta

Für das unlevered Beta wird eine Glättung angewendet; dies über Intervalle mit einer Spannbreite von 0.10 Prozent. Es gelten somit die im Anhang 1 aufgelisteten pauschalen Werte:

Die Anpassung erfolgt bei Über- bzw. Unterschreiten der Grenzwerte. Negative Beta-Werte und ebenso höhere Werte als 0,9 sind unplausibel, da dies bedeuten würde, dass sich die finanzielle Situation der Unternehmen gegenüber früher dramatisch geändert hätte. So grosse Umwälzungen im Finanzmarkt sind i.d.R. nicht zu erwarten.

Ziff. 5 Risikoloser Zinssatz für das Fremdkapital

5.1 Rendite von fünfjährigen Bundesobligationen als Basis für den risikolosen Zinssatz des Fremdkapitals

Das Fremdkapital ist von kurzfristigerer Bindungsnatur als das Eigenkapital, d.h. es ist flexibler. Darum werden fünf- statt die zehnjährigen Bundesobligationen berücksichtigt. Die Renditen der fünfjährigen Bundesobligationen (Zero-Bonds) entsprechen dem risikolosen Zinssatz des Fremdkapitals. Verwendet werden die für das vorangehende Kalenderjahr veröffentlichten durchschnittlichen Jahresrenditen.

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