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Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 75 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
3Im Dekarbonisierungsplan müssen die Massnahmen für jeden Standort aufgezeigt werden. Pro Gemeinschaft können mehrere Dekarbonisierungspläne eingereicht werden.
4Die Gemeinschaft muss eine Vertretung bezeichnen.
Gliederungstitel vor Art. 69
2. Abschnitt: Gesuch um Festlegung einer Verminderungsverpflichtung
Art. 69
1Das Gesuch um Festlegung einer Verminderungsverpflichtung ist dem BAFU bis zum 1. September des Vorjahres über das Informations- und Dokumentationssystem nach Artikel 40c Absatz 1 des CO2-Gesetzes einzureichen.
2Das Gesuch muss enthalten:
a. Name und Adresse des Betreibers der Anlagen;
b. bei einer Gemeinschaft Name und Adresse aller zusammengeschlossenen Betreiber;
c. Angaben über die wirtschaftliche oder die öffentlich-rechtliche Tätigkeit;
d. die ausgestossenen Treibhausgasemissionen der beiden vergangenen Jahre in Tonnen CO2eq;
e. eine Analyse des Potenzials für Verminderungen;
f. die Eidgenössischen Gebäude-Identifikator Nummern (EGID-Nummern);
g. die UID-Nummern;
h. Angaben über die zuständige AHV-Ausgleichskasse und die AHV-Abrechnungsnummern;
i. für den Fall, dass ein Betreiber neben den Anlagen, für die er die Festlegung der Verminderungsverpflichtung beantragt, auch Anlagen betreibt, für die er keine Rückerstattung der CO2-Abgabe erhält oder mit denen er am EHS teilnimmt: Angaben über die Abgrenzung dieser Anlagen innerhalb der AHV-Abrechnungsnummern des Betreibers; und
j. die Zielvereinbarung nach Artikel 41 oder 46 Absatz 2 EnG20 einschliesslich dem angestrebten Treibhausgaseffizienzziel oder Massnahmenziel.
3Soweit es für die Festlegung der Verminderungsverpflichtung notwendig ist, kann das BAFU weitere Angaben verlangen.
4Setzt ein Betreiber von Anlagen andere als fossile Regelbrennstoffe ein, so kann es verlangen, dass er ein Monitoringkonzept gemäss Artikel 51 einreicht.
5Liegen die Angaben nach Absatz 2 Buchstaben e und j zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vor, so kann das BAFU die Frist für die Einreichung dieser Angaben auf Gesuch hin angemessen erstrecken.
20 SR …