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Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 75 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 72a Inhalt des Dekarbonisierungsplans
1Der Dekarbonisierungsplan nach Artikel 31a Buchstabe b des CO -Gesetzes muss
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mindestens enthalten:
a. eine Bilanzierung aller direkten Treibhausgasemissionen (Art. 2 Bst. b Bundesgesetz vom 30. Sept. 202223 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit [KlG]) aus fossilen Brennstoffen;
b. eine Beschreibung der bestehenden Anlagen und Prozesse;
c. eine Analyse, mit welchen Lösungen in welchem Umfang Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen vermindert werden können;
d. die gestützt auf die Analyse nach Buchstabe c zu ergreifenden Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen; und
e. einen Absenkpfad für die direkten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040; der Absenkpfad muss sich am Netto-Null-Ziel nach Artikel 3 KlG und an den Richtwerten nach Artikel 4 KlG orientieren.
2Zu den Massnahmen nach Absatz 1 Buchstabe d müssen die folgenden Angaben gemacht werden:
a. eine präzise Beschreibung der Massnahmen;
b. eine Schätzung der Kosten der Umsetzung;
c. eine Berechnung der durch die Massnahmen zu erzielenden Wirkung in Tonnen CO2eq und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Energieverbrauch;
d. einen Zeitplan für die Umsetzung.
3Die Abgabe von nationalen oder internationalen Bescheinigungen kann im Rahmen des Dekarbonisierungsplans nicht als Massnahme geltend gemacht werden.
Art. 72b Verifizierung des Dekarbonisierungsplans
Der Dekarbonisierungsplan muss von einer registrierten Beraterin oder einem registrieren Berater nach Artikel 9 der Klimaschutz-Verordnung vom xx.yy.zzzz24 verifiziert werden.
Art. 72c Einreichung und Aktualisierung des Dekarbonisierungsplans
1Der Dekarbonisierungsplan ist dem BAFU erstmalig bis zum 31. Dezember des dritten Jahres der Verminderungsverpflichtung einzureichen.
2Er ist alle drei Jahre zu aktualisieren und dem BAFU jeweils bis zum 31. Dezember einzureichen.