Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 80 Seiten

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CO2-Verordnung Erläuternder Bericht

basiert auf der geplanten Kapazität der Aufbereitungsanlage. Grössere Änderungen des Projekts müssen mit dem BFE vorgängig besprochen werden, um zu ermessen, ob die Zusicherung dem Grundsatz nach dabei die Gültigkeit behält. Eine gestaffelte Auszahlung der Förderbeiträge soll möglich sein. Die erste Tranche wird frühestens bei Baubeginn ausbezahlt, die letzte nach der Bauschlussmeldung. Im Normalfall wird der Förderbeitrag in 3 Tranchen ausbezahlt, bei hohen Förderbeiträgen können es aber mehr sein.

Folgende Meldepflichten sind aktuell vorgesehen: Dem BFE soll die Inbetriebnahme der geförderten Anlage gemeldet werden. Die Meldung ist notwendig für die Auszahlung der nächsten Fördertranche. Änderungen gegenüber den im Gesuch gemachten Angaben müssen ebenfalls gemeldet und begründet werden. Im Rahmen einer Bauschlussmeldung werden dem BFE zudem die tatsächlichen und verifizierten Daten zu der geförderten Anlage geliefert. Ein Leistungstest, der die tatsächliche Kapazität der Aufbereitungsanlage überprüft, ist für die Bauabschlussmeldung zwingend nötig. Der Leistungstest muss die Anforderungen des SVGW erfüllen. Basierend auf der Bauabschlussmeldung setzt das BFE den Förderbetrag definitiv fest. Der maximal zugesprochene Förderbeitrag der Zusicherung dem Grundsatz nach kann dabei nicht überschritten werden.

Geht aus der Bauabschlussmeldung hervor, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt werden oder dass die Anlage nicht den im Gesuch ausgewiesenen Angaben entspricht, erlischt der Anspruch auf eine Förderung. Bereits getätigte Zahlungen müssen zurückerstattet werden.

1d. Abschnitt: Förderung von Anlagen zur Nutzung der Solarthermie für Prozesswärme

Art. 113e Förderberechtigung

Absatz 1 definiert die Anforderungen an die Solarthermie-Anlage, die eingehalten werden müssen, um eine Förderung nach Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe c CO2-Gesetz in Anspruch nehmen zu können. Gefördert werden Anlagen, welche Wärme in erster Linie für gewerbliche und industrielle Prozesse oder für die Erbringung von Dienstleistungen produzieren (Abs. 1 Bst a). Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise die Industriesektoren Lebensmittel, Chemie/Pharma und Textil oder Wäschereien und Spitäler. Die Nutzung der erzeugten thermischen Energie im Prozess muss im Vordergrund stehen, in kleinerem Umfang ist jedoch eine Mitnutzung für andere Bereiche, zum Beispiel Warmwasseraufbereitung für Sanitäranlagen, zulässig. Im Fokus stehen Anwendungen bis etwa 100°C, auf eine Einschränkung des Temperaturbereichs des Prozesses wird jedoch bewusst verzichtet. Das Förderprogramm grenzt sich damit klar vom Gebäudeprogramm ab, über welches Anlagen für die Bereitstellung von Raumwärme oder Brauchwarmwasser im Gebäudebereich gefördert werden.

Die Einbindung einer Solarthermie-Anlage in einen Prozess ist mit einem beträchtlichen Aufwand für die Planung und Umsetzung der Systemintegration verbunden. Entsprechend macht es Sinn, wenn die Anlagen eine gewisse Grösse haben. Mit dem Förderprogramm sollen somit prioritär grössere Anlagen gefördert werden. Absatz 1 Buchstabe b legt die Untergrenze bei 35 kW thermische Kollektornennleistung gemäss Kollektorliste des Instituts für Solartechnik (SPF) fest (siehe dazu auch Artikel 113f). Dies entspricht einer Bruttofläche von etwa 60 m2.

Weiter muss die Anlage über eine Messeinrichtung zur Bestimmung des effektiv genutzten Solarertrags, aufgeteilt in Prozesswärme und andere Bereiche, verfügen (Abs. 1 Bst. c).

Um eine hohe Qualität der Anlagenkomponenten zu gewährleisten, werden nur Kollektoren gefördert, die den Anforderungen gemäss Erläuterungen zur Kollektorliste63 des Instituts für Solartechnik SPF entsprechen und die somit auch Solar Keymark-zertifiziert sind und nach den Standards EN 12975 oder ISO 9806 getestet wurden (Abs 1 Bst. d).

Buchstabe e präzisiert den unabhängigen Nachweis, über die korrekte Integration der Solarthermie in die Prozesse. Damit soll eine hohe Qualität der Planung in Bezug auf die Integration der Anlage in die

63 Erläuterungen zur kollektorliste.ch. SPF 12.2021. Abrufbar unter: https://www.ost.ch/de/forschung-unddienstleistungen/technik/erneuerbare-energien-und-umwelttechnik/spf-institut-fuer-solartechnik/registrierung-fuerkollektorlistech