Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 80 Seiten
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CO2-Verordnung Erläuternder Bericht
Anhänge
Anhang 2a Emissionsverminderungen oder Erhöhung der Senkenleistungen im Ausland, für die
keine Bescheinigungen ausgestellt werden
Neu wird aus Umweltschutzgründen der Einsatz von Pflanzenkohle im Ausland ausgeschlossen, ausgenommen ist die Verwendung in Baumaterial sofern folgende Bedingungen erfüllt werden (Bst. m). Die Herstellungsprozesse sowie Eigenschaften der eingesetzten Pflanzenkohle muss nachgewiesen und garantiert werden (Beispielweise durch ein WBC-Zertifikat78). Bei der Entsorgung der Baumaterialien dürfen keine Schadstoffe in Ökosysteme gelangen. Das Gastland muss über entsprechende Richtlinien verfügen.
Bei Projekten oder Programmen im Ausland muss die gesuchstellende Person im Rahmen der Projektkonzipierung eine Konsultierung von der Projektumsetzung betroffenen Interessensgruppen sicherstellen (Ziff. 3), um sein Projekt in der Schweiz registrieren zu dürfen. Ebenso sollte die Möglichkeit, Feedback über die Umsetzung des Projekts zu geben, leicht zugänglich sein, solange das Projekt läuft. Dieses partizipative Verfahren ersetzen keine bestehenden Vorgaben im Partnerstaat, die zwingend zu respektieren und in den Informationen zu Hand der Validierungsstelle aufzunehmen sind. Die Umsetzung des Konsultierungsformats vor der Validierung sowie die Art der etablierten Rückmeldungsmöglichkeit ist kontextspezifisch durch die gesuchstellende Person zu wählen, wenn der Partnerstaat dazu nicht bereits Vorgaben gemacht hat. Anforderungen der Partnerstaaten an solche Konsultierungen werden von der Schweiz grundsätzlich akzeptiert. Die Rückmeldungsmöglichkeit soll es betroffenen Interessensgruppen für die gesamte Projektdauer ermöglichen, mit der gesuchstellenden Person bzw. dem umsetzenden Akteur vor Ort, in Kontakt zu treten und etwaige Bedenken im Zusammenhang mit der Projektumsetzung zum Ausdruck zu bringen. Die Identifizierung der relevanten Interessensgruppen ist projektspezifisch und Aufgabe der Projektentwickler. Bei effizienten Kochöfenprojekten, zum Beispiel, sind die Nutzerinnen dieser Kochöfen, Frauengruppen aber auch die lokale Industrie wichtige Interessengruppen. Bei einem e-Bus Projekt hingegen sind die öffentliche Verkehrsteilnehmenden, etwaige Anwohner und lokales Gewerbe mögliche Interessensgruppen. Die adäquate Anhörung und Einbindung von Interessensgruppen ist eine übliche Praxis bei den Zertifizierungsmechanismen unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und unabhängigen Zertifizierungsstandards. Partizipative Verfahren erhöhen für die gesuchstellende Person das Verständnis über die Bedürfnisse und Bedenken aller betroffener Interessensgruppen und können so die Qualität und die Akzeptanz des Projektes verbessern.
Die Ergebnisse dieser Konsultierung müssen in der Projektbeschreibung zusammengefasst werden (Art. 6 Abs. 2 Bst. n Ziff. 3).
Anhang 3 Emissionsverminderungen oder Erhöhung der Senkenleistungen im Inland, für die keine
Bescheinigungen ausgestellt werden
Buchstabe b wird präzisiert. Technologien müssen einem fortgeschrittenen Entwicklungsstand entsprechen: Es muss nachgewiesen werden, dass mindestens die technische Marchbarkeit belegt ist sowie die Technologie in der Praxis anwendbar ist. Die Technologie wird derzeit in (wissenschaftlichen) Fachkreisen diskutiert und ihre Anwendung ist akzeptiert oder wurde unter vergleichbaren geografischen Bedingungen und in vergleichbarem Umfang erfolgreich eingesetzt.
Mit der Inbetriebnahme des HKN-Registers soll der Einsatz erneuerbarer Brenn- und Treibstoffe über das HKN-Register belegt werden (Bst. c). Die formale Änderung stellt sowohl sicher, dass es weiterhin keine Doppelzählungen zwischen unterschiedlichen Instrumenten der Klimapolitik gibt, als auch, dass die ökologischen Anforderungen des Art. 35d des USG erfüllt werden. Diese ökologischen Anforderungen sind in der Verordnung über das Inverkehrbringen von erneuerbaren oder emissionsarmen Brenn- und Treibstoffen (IBTV) festgelegt. Diese Anforderungen sind neu massgebend für den Einsatz biogener Brenn- und Treibstoffe im Rahmen von Kompensationsprojekten und ersetzen
78 EBC and WBC guidelines & documents (european-biochar.org)