Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten
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Angesprochen sind insbesondere folgende Umweltfaktoren:
− Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und gegebenenfalls Scope- 3-Treibhausgasemissionen gemäss dem jeweils aktuellen GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard,57 einschliesslich Anpassung an den Klimawandel;
− Wasser- und Meeresressourcen;
− Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft;
− Verschmutzung (namentlich des Bodens, des Wassers und der Luft);
− Biodiversität und Ökosysteme.
Zu den offenzulegenden Angaben gehören auch die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit, die Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien einschliesslich der Exposition des Unternehmens gegenüber Aktivitäten mit Bezug zu Kohle, Öl und Gas.
Grundsätzlich müssen gemäss dem True-and-Fair-Prinzip der Finanzberichterstattung alle relevanten Umweltwirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette aufgezeigt werden, d.h. von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.
Absatz 1 Ziffer 2 (Sozialaspekte, einschliesslich Arbeitnehmerbelange):
Die Sozialaspekte umfassen im Wesentlichen dieselben Aspekte, über die nach geltendem Recht zu den «Sozialbelangen» berichtet werden muss. Unter die Sozialaspekte fallen beispielsweise Ausführungen über Massnahmen zum Schutz der verschiedenen Interessengruppen (Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Medien, Gewerkschaften, Behörden, kritische Interessengruppen, lokale Gemeinschaften usw.), wobei die «Arbeitnehmerbelange» – wegen der grossen Bedeutung – im Gesetzestext explizit erwähnt werden. Zu erläutern sind auch der soziale Dialog und die Kommunikation mit den erwähnten Stakeholdern.58
57 Vgl. https://ghgprotocol.org/corporate-standard.
58 S. auch Erläuternder Bericht Gegenvorschlag (OR) 19.11.2019, Ziff. 5.1.2.3.