Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten

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mit dem EU-Recht jeder Wesentlichkeitsaspekt eigenständig zu betrachten ist, d.h. es müssen sowohl Informationen offengelegt werden, die nach beiden Aspekten wesentlich sind, als auch Informationen, die nur nach einem Aspekt wesentlich sind.77

Absatz 3 (Inhalt)

Absatz 3 Ziffer 1 (eine Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens):78

Im «Geschäftsmodell» legt das Unternehmen dar, wie es einen Mehrwert für die Kunden erzeugen und für sich einen Ertrag sichern kann.79 Zu beschreiben ist im Bericht demnach die logische Funktionsweise des Unternehmens, insbesondere die spezifische Art und Weise, mit der es seine Gewinne erwirtschaftet.80 Die Beschreibung des Geschäftsmodells hilft, die Schlüsselfaktoren des Unternehmenserfolges (oder Misserfolges) zu verstehen, zu analysieren und zu kommunizieren. Der Bericht muss sich zum Geschäftsmodell des Unternehmens oder zu den Geschäftsmodellen des Unternehmens und seiner kontrollierten Unternehmen im Konzern im vorerwähnten Sinn äussern. Ausgangspunkt hierfür ist der im Handelsregister eingetragene Unternehmenszweck.

Strategie kann definiert werden als die grundsätzliche, langfristige Verhaltensweise bzw. Kombination von Massnahmen des Unternehmens gegenüber seiner Umwelt, um die langfristigen Ziele zu verwirklichen.81 In der Entscheidungs- bzw. Spieltheorie gilt als Strategie alle Regeln, deren Beachtung die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines gewünschten Ereignisses erhöhen soll.82

77 Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022, Erwägungsgrund 29.

78 . Art. 19a Abs. 2 Bst. a und Art. 29a Abs. 2 Bst. b Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013, wie durch die CSRD ergänzt.

79 GABLER, Wirtschaftslexikon, Das Wissen der Experten (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/) zuletzt besucht am 29.04.2024. S. auch Erläuternder Bericht Gegenvorschlag (OR) 19.11.2019, Ziff. 5.1.9.

80 S. Definition «Geschäftsmodell» auf Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsmodell, zuletzt besucht am 29.04.2024; Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022, Erwägungsgrund 30.

81 GABLER, Wirtschaftslexikon, Das Wissen der Experten (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/), zuletzt besucht am 29.04.2024.

82 GABLER, Wirtschaftslexikon, Das Wissen der Experten (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/), zuletzt besucht am 29.04.2024.