Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

2Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung zu Gewicht in fahrbereitem Zustand (Art. 136 Abs. 1 VTS8) von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:

Art. 20a Abs. 2

2Wird der Lehrvertrag eines Lernenden der beruflichen Grundbildung

«Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ» aufgelöst und ist diesem Lernenden ein Lernfahrausweis

der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung nach Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a erteilt worden, so muss

der Berufsbildner die Auflösung des Lehrvertrags unverzüglich der kantonalen Behörde melden, die den

Lernfahrausweis ausgestellt hat. Die kantonale Behörde fordert den Lernenden zur Rückgabe des

Lernfahrausweises auf und erteilt ihm für die verbleibende Gültigkeitsdauer einen Lernfahrausweis der

Kategorie A für Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von

Motorleistung zu Gewicht in fahrbereitem Zustand von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Grundsätzliche Zustimmung:

ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU, sgv, asa, AGVS, auto-schweiz, BFU, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG

UR, OW, NW, BS, SH, Per Inkraftsetzung müsste gemäss erläuterndem Bericht die Beschriftung vom Feld AR, AI GR, VS, asa 78 im Fahrzeugausweis angepasst werden. Damit kann nicht gemeint sein, dass alle

Kantone alle alten Lagerbestände der Fahrzeugausweise vernichten - nur wegen 1500 Motorrädern - und ab Einführungszeitpunkt eine neue grosse Reserve an Fahrzeugausweisen haben müssen. Alle Kantone, die nach der vorgeschlagenen Methode berechnen, brauchen bereits seit Jahren den aktuellen Fahrzeugausweis. Das ASTRA soll eine neue Vorgabe für den Fahrzeugausweis machen, die erst bei der Neubestellung der Ausweise zu berücksichtigen ist. Es ist ausserdem zu

beachten, dass das Leergewicht (Art. 7 VTS) nicht zwingend mit dem Gewicht in fahrbereitem Zustand (Art. 136 VTS) übereinstimmt. Ausschlaggebend ist dabei das meist nicht bekannte Gewicht des allfälligen Sonderzubehörs.

SZ Diese Änderung zieht eine Anpassung der Bezeichnung von Feld 78 im

Fahrzeugausweis nach sich. Es wird erwartet, dass das ASTRA eine neue Vorgabe für den Fahrzeugausweis macht, die Restbestände der Ausweisrohlinge in den Verkehrsämtern aber noch aufgebraucht werden können.

ZG Zu berücksichtigen ist das Leergewicht des fahrbereiten Motorrads (inkl. Zubehör).

BL Per Inkraftsetzung müsste gemäss erläuterndem Bericht die Beschriftung vom Feld

78 im Fahrzeugausweis angepasst werden. Damit kann nicht gemeint sein, dass alle Kantone alle alten Lagerbestände der Fahrzeugausweise vernichten - nur wegen 1500 Motorrädern - und die Kantone ab Einführungszeitpunkt eine neue grosse Reserve an Fahrzeugausweisen haben. Alle Kantone, die nach der vorgeschlagenen Methode berechnen, brauchen ja seit Jahren den aktuellen Fahrzeugausweis. Das ASTRA soll eine neue Vorgabe für den Fahrzeugausweis machen, die erst bei der Neubestellung der Ausweise zu berücksichtigen ist.

Es ist ausserdem zu beachten, dass das Leergewicht (Art. 7 VTS) nicht zwingend mit dem Gewicht in fahrbereitem Zustand (Art. 136 VTS) übereinstimmt.

Ausschlaggebend ist dabei das meist nicht bekannte Gewicht des allfälligen

Sonderzubehörs. Für die wenigen betroffenen Fahrzeuge kann eine Ergänzung im aktuellen Fahrzeugausweis mittels zusätzlichem Verfügungscode eingefügt werden.

TG Mit der Inkraftsetzung der vorliegenden Anpassung müsste gemäss erläuterndem

Bericht auch die Beschriftung von Feld 78 im Fahrzeugausweis angepasst werden. Damit kann aber nicht gemeint sein, dass alle Kantone nur wegen 1'500 Motorrädern alle alten Lagerbestände der Fahrzeugausweise vernichten und ab

Einführungszeitpunkt eine neue Reserve an Fahrzeugausweisen anlegen. Alle Kantone, die nach der vorgeschlagenen Methode berechnen, benötigen seit Jahren den aktuellen Fahrzeugausweis.

Das ASTRA sollte nach unserer Auffassung eine neue Vorgabe für den

Fahrzeugausweis vorbereiten, die erst bei der Neubestellung der Ausweise zu berücksichtigen ist.

8 SR 741.41

35/67 ASTRA-D-33DB3401/688