Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

Der Digitalisierungsprozess führt nicht nur beim ASTRA, sondern auch bei den

Importeuren zu Aufwand verbunden mit Kosten. Der Aufwand um sicherstellen zu können, dass die gewünschten Daten zu den importierten Fahrzeugen dem ASTRA zur Verfügung gestellt werden können sind nicht unerheblich. Dazu müssen interne

Prozesse angepasst und es müssen externe Dienstleistungen eingekauft werden (IT, Verzoller, etc.).

23. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie damit einverstanden, dass das ASTRA Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform gemäss Ziffer 3.1.8.4 E-GebV-ASTRA gegen eine Gebühr von 60 bis 90 Fr. elektronisch verarbeitet?

3.1.8.4Fahrzeugdaten nach Verarbeitung einer

Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform gemäss 60–90

Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/8587

Grundsätzliche Zustimmung:

ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, VS, JU, asa, Landtechnik Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz

LU Es ist zwingend erforderlich, dass das ASTRA die Qualität der Daten

sicherstellt.

UR, NW, BS, SH, AR, AI, GR, Ja, wenn auf diese Gebühr nicht verzichtet werden kann und das Inkasso TG, VS, asa nicht den StVA auferlegt wird. Die Gebühr sollte die Kundschaft nicht davon

abhalten, dem ASTRA Übereinstimmungsbescheinigung zur Verarbeitung einzureichen.

SO Die Gebühr sollte die Kundschaft nicht davon abhalten, dem ASTRA

Übereinstimmungsbescheinigungen zur Verarbeitung einzureichen.

BL Inkasso darf nicht den kantonalen Strassenverkehrsämtern auferlegt werden.

AG Als Anreiz für die Kundschaft ist eine tiefe Gebühr anzustreben, damit

möglichst viele Übereinstimmungsbescheinigungen elektronisch verarbeitet werden können.

Landtechnik Schweiz, Verband Es ist korrekt, wenn die Erfassung kostenpflichtig ist. Die Gebühr soll

Lohnunternehmer Schweiz kostendeckend, aber nicht mehr sein.

Grundsätzliche Ablehnung:

economiesuisse, sgv, AGVS, auto-schweiz, Handel Schweiz, VFAS, Kyburz Switzerland AG

economiesuisse, Gebühr ist unverhältnismässig, CHF 10.- wären gerechtfertigt. Zurzeit liegt VFAS der grösste Teil der Dateneingabe beim Importeur im KDI-Portal. Zudem ist

davon auszugehen, dass ab Inkrafttreten der Verordnungen der Anteil ohne eCoC geringer als 10% sein wird.

auto-schweiz, Sollte die Übertragung von eCOC-Daten vom OEM an die

Handel Schweiz Genehmigungsbehörde und anschliessend an den EUCARIS-Server aus

irgendwelchen Gründen die der OEM nicht beeinflussen kann, unterbrochen werden, müssen vorhandene COC in Papierform vom ASTRA kostenlos verarbeitet werden.

Kyburz Switzerland AG 3.1.8.4 Mindestgebühr von 60 Fr. reduzieren auf 30-40 Fr. für die Bearbeitung

von Standarddatensätzen.

Der Mindesttarif (CHF 60) erscheint uns zu hoch für einfache, vollständig verfügbare Datensätze, wie sie oft bei Standardprodukten verfügbar sind. Ggf. ein System mit 2 oder mehreren Tarifstufen wählen.

24. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie mit der neuen Ziffer 4a E-GebV-ASTRA einverstanden?

Ziff. 4a

4a Erteilen von Typengenehmigungen

4a.1 Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrgestellen

7 Verordnung (EU) 2018/858 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L

151 vom 14.6.2018, S. 1, zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2022/2236, ABl. L 296 vom 16.11.2022, S. 1. 33/67 ASTRA-D-33DB3401/688