Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
18. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie mit dem neuen Artikel 10 Übergangsbestimmung zur Änderung vom TT.MM.JJJ E-GebV-ASTRA einverstanden?
Art. 10 Übergangsbestimmung zur Änderung vom TT.MM.JJJJ
Für Verwaltungsverfahren und Dienstleistungen, die bei Inkrafttreten dieser Änderung noch nicht abgeschlossen sind, gilt das bisherige Recht.
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, economiesuisse, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
19. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie mit den Änderungen des Anhangs E-GebV-ASTRA grundsätzlich einverstanden?
Grundsätzliche Zustimmung:
economiesuisse, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband
Lohnunternehmer Schweiz
20. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie damit einverstanden, dass Ziffer 3.1.6 (Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die gesamtschweizerischen, aus dem Subsystem IVZ-Personen übernommenen Daten im Subsystem IVZ-Auswertung, für die Dauer eines Jahres, pro Zugriffsberechtigung) aufgehoben wird?
3.1.6 Erteilen einer Zugriffsberechtigung auf die
gesamtschweizerischen, aus dem Subsystem IVZ-
Personen übernommenen Daten im Subsystem IVZ-
Auswertung, für die Dauer eines Jahres, pro
Zugriffsberechtigung2000
Grundsätzliche Zustimmung:
ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VS, JU, economiesuisse, sgv, Verband Lohnunternehmer Schweiz, asa, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG
sgv Der sgv unterstützt die Aufhebung dieser Bestimmung.
21. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie mit der neuen Ziffer 3.1.8 E-GebV ASTRA einverstanden?
Ziff. 3.1.8
3.1.8 Bekanntgabe von Fahrzeugdaten aus einer
Typengenehmigungen oder einem Datenblatt, pro
immatrikuliertes Fahrzeug
Bekanntgabe eines elektronischen
Einzelfahrzeugdatensatzes, pro immatrikuliertes Fahrzeug
3.1.8.1Fahrzeugdaten von Motorwagen 5.50
3.1.8.2Fahrzeugdaten von Anhängern, Motorrädern und übrigen
4
Motorfahrzeugen
3.1.8.3Fahrzeugdaten von Motorfahrrädern sowie Fahrzeugen, die
1.50
den Motorfahrrädern gleichgestellt sind
3.1.8.4Fahrzeugdaten nach Verarbeitung einer
Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform gemäss 60–90
Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/8586
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, BFH
SO Bemerkung zu Ziffer 3.1.8:
6 Verordnung (EU) 2018/858 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L
151 vom 14.6.2018, S. 1, zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2022/2236, ABl. L 296 vom 16.11.2022, S. 1. 31/67 ASTRA-D-33DB3401/688