Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten

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Auskunftsanordnungen) und sieht einen Krisenreaktionsmechanismus vor, der in Fäl- len wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz be- grenzen soll. Die Schweizer Regulierung fokussiert hingegen auf die Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer und die Erhöhung der Transparenz. Dadurch sollen die positiven Wirkungen von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen mög- lichst nicht eingeschränkt, die negativen Wirkungen aber zumindest eingedämmt wer- den. Dies entspricht der vom Bundesrat beschlossenen Stossrichtung.13

Der Vorentwurf ist des Weiteren kompatibel mit verschiedenen wichtigen Soft-Law-In- strumenten. So hat der Europarat in den letzten Jahren für den Vorentwurf relevante Instrumente verabschiedet, insbesondere die Empfehlung (2018)2 des Ministerkomi- tees an die Mitgliedstaaten zu Rollen und Pflichten von Internet-Intermediären14 sowie die Empfehlung (2022)16 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten im Kampf gegen Hassrede15. Auch die UNESCO hat 2023 Leitlinien für die Gouvernanz von Digital-Plattformen16 veröffentlicht. Als Soft-Law sind diese Instrumente für die Schweiz zwar nicht verbindlich, die Schweiz unterstützt die darin enthaltenen Prinzipien jedoch und war zum Teil auch in deren Erarbeitung involviert.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Nutzende sehr grosser Kommunikationsplattformen und sehr grosser Suchmaschinen sollen in ihren Grundrechten (insb. Meinungs- und Informationsfreiheit) gestärkt wer- den. Gleichzeitig sollen mit der Neuregelung die Transparenz und das Verständnis über die Funktionsweise und Risiken sehr grosser Kommunikationsplattformen und sehr grosser Suchmaschinen gefördert werden. Damit soll zu einer Verbesserung der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung beigetragen werden. Zu diesem Zweck sieht das zweite Kapitel verschiedene Pflichten für Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen oder sehr grosser Suchmaschinen vor. Als sehr gross gel- ten Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, die monatlich durchschnittlich von 10 Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden (d. h. ak- tuell ca. 900 000 durchschnittlich monatlich aktive Nutzende).17 Der Vorentwurf sieht vor, dass nur Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikationsplattformen oder sehr grossen Suchmaschinen erfasst sind, weil insbesondere die Reichweite eines Dienstes für den Einfluss auf die öffentliche Debatte und Meinungsbildung relevant ist. Um die Meinungsfreiheit zu schützen, ist keine direkte Regelung spezifischer Inhalte vorgese- hen. Die vorgesehenen Pflichten umfassen ausschliesslich Transparenzpflichten und generelle Handlungspflichten für die Anbieterinnen der betroffenen Dienste. Es werden entsprechend Anforderungen an die internen Mechanismen und Prozesse sehr grosser Kommunikationsplattformen und sehr grosser Suchmaschinen gestellt. Der Vorentwurf

13 Medienmitteilung des BAKOM vom 5. April 2023 «Grosse Kommunikationsplattformen: Bundesrat strebt Regulierung an, abrufbar unter www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Informationen des BAKOM > Medienmitteilungen.

14 COUNCIL OF EUROPE (2018), Recommendation CM/Rec (2018)2 of the Committee of Ministers to member States on the roles and responsibilities of internet intermediaries, abrufbar unter: https://search.coe.int > Recommendation CM/Rec(2018)2.

15 COUNCIL OF EUROPE (2022), Recommendation CM/Rec (2022)16 of the Committee of Ministers to member States on combating hate speech), abrufbar unter: https://search.coe.int > Recommendation CM/Rec(2022)16.

16 https://unesdoc.unesco.org > Principes pour la gouvernance des plateformes numériques : préserver la liberté d’expression et l’accès à l’information- une approche multipartite.

17 RFA, S. 27 und 29.