Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/68: Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) · 14 Seiten
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Kantonen auch gesehen, dass durch die Ausweitung auf sämtliche indirekten Förderhilfen eine Harmonisierung bei der Kontrolle erfolgt bzw. diese verstärkt wird (GR, SO).
Als Bedenken zur zweiten Massnahme sehen einzelne Kantone bestimmte Unklarheiten bei der Rechtsgrundlage (AI, SG). So ist für die Kantone Appenzell Innerrhoden und St. Gallen nicht geklärt, zu welchem Zeitpunkt die Mietzinskontrollen stattfinden bzw. ob diese periodisch oder nur auf Begehren der Mieterschaft erfolgen. Sie empfinden eine Konkretisierung im Sinne der Rechtssicherheit zumindest auf Verordnungsstufe als wünschenswert. Der Kanton Waadt fragt sich zudem, ob es nicht besser wäre, die Unterstellung unter das Wohnraumförderungsgesetz – und damit die Kontrolle durch das Bundesamtes für Wohnungswesen – an den Status als gemeinnützigen Wohnbauträger, anstatt an die Vergabe der indirekten Bundeshilfen zu knüpfen.
Der Kanton Tessin betont im Weiteren, dass ihm keine Lasten oder Aufgaben im Zusammenhang mit den Mietzinskontrollen zugewiesen werden sollen. Wie bei der Beurteilung der gesamten Vorlage und der ersten Massnahme wird von den Kantonen auch hier nochmals die Konstellation der gleichzeitigen Förderung durch Bund und andere Staatsebenen angesprochen (BS, ZH). Der Kanton Basel-Stadt stellt sich die Frage, ob bei einer parallelen Förderung die Mietzinskontrolle durch das Bundesamt für Wohnungswesen gegenüber der kantonalen Regelung derogierend ist, oder es möglich sein soll, bei verschiedenen Behörden eine Kontrolle vornehmen zu lassen. Der Kanton Zürich weist zudem darauf hin, dass eine klare Regelung bei Parallelförderung fehlt.
Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme machen einzelnen Kantone Ausführungen zum Kostenmietmodell (BS, FR).
5.3.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme (staatliche Mietzinskontrolle) präsentiert sich die Lage bei den Parteien wie folgt:
• 3 Parteien sind überzeugt (Die Mitte, FDP, SP)
• 1 Partei ist einigermassen überzeugt (SVP)
Zur zweiten Massnahme machen die Parteien keinen expliziten Nutzen oder Bedenken geltend.
5.3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme (staatliche Mietzinskontrolle) präsentiert sich die Lage bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete wie folgt:
• 1 Dachverband ist einigermassen überzeugt (SSV)
Als Bedenken führt der Schweizerische Städteverband aus, dass die Städte eine Mietzinskontrolle fordern, die sich nicht nur auf den Rahmen von Mietzinsanfechtungen konzentriert, sondern generell durchgeführt wird. Im Weiteren betont dieser Verband nochmals die klärungsbedürftige Konstellation, wenn kantonale oder kommunale Regelungen ebenso eine Mietzinskontrolle verlangen.
5.3.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Im Zusammenhang mit der zweiten Massnahme (staatliche Mietzinskontrolle) präsentiert sich die Lage bei den Dachverbänden wie folgt:
• 1 Dachverband ist nicht überzeugt (economiesuisse)
Es werden von Seiten economiesuisse keinen expliziten Nutzen oder Bedenken geltend gemacht.