Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
lung aus Sicht der WAK-N klar gegeben ist. Noch klarer zeigte sich die Entwicklung hin zur Telearbeit im Umfeld der Covid-19-Pandemie. Die Bedürfnisse der Arbeitgebenden wie auch der Arbeitnehmenden haben sich durch diesen Wandel geändert. Das Arbeitsgesetz allerdings ist nach wie vor stark auf industrielle Arbeitsweisen fokussiert und kaum geeignet, auf die neueren Herausforderungen und Möglichkeiten zu reagieren, welche die Digitalisierung in der Arbeitswelt mit sich bringt.
2.2 Argumente der Mehrheit
Um dieser neuen Realität Rechnung zu tragen, möchte die Mehrheit der WAK-N das Arbeitsgesetz um Regelungen in Bezug auf die Telearbeit ergänzen. Der präsentierte Vorentwurf soll insbesondere Angestellten, welche ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selbst festsetzen können, eine grössere Flexibilität bei der Arbeitszeiteinteilung erlauben. Es handelt sich bei der Neuregelung also um ein Recht der Angestellten, über ihre Zeit freier zu verfügen. Die Vorlage soll gerade nicht ermöglichen, zusätzliche Einsätze von ihnen zu fordern oder ihre Arbeitszeit auszudehnen. Vielmehr verschafft sie den Arbeitnehmenden bei der Einteilung ihrer Arbeitszeit mehr Gestaltungsspielraum: So soll die tägliche Arbeit im Fall von Homeoffice neu in einem Rahmen von 17 Stunden statt wie bisher 14 Stunden erbracht werden können. Voraussetzung ist, dass eine Ruhezeit von 9 Stunden (statt wie bisher 11 Stunden) gegeben ist. Diese Ruhezeit kann für dringende Tätigkeiten unterbrochen werden, sofern sie zum Ausgleich im Anschluss an den letzten Einsatz nachbezogen wird. Die genauen Modalitäten werden mittels einer Vereinbarung zwischen den Angestellten oder ihrer Vertretung und dem Arbeitgeber festgehalten.
Mit dieser Regelung will die Kommissionsmehrheit die heutige gesellschaftliche Realität abbilden und das Arbeitsgesetz in die Zukunft tragen. Sie betont, dass das vergleichsweise liberale Schweizer Arbeitsrecht bisher für den wirtschaftlichen Aufschwung in der Schweiz mitverantwortlich war. Um mit der Zeit Schritt zu halten und diesen Standortvorteil nicht durch unnötig rigorose Regulierungen zu verlieren, ist eine Neugestaltung jedoch sinnvoll. Die Vorlage ist nicht als Plädoyer für die Telearbeit zu verstehen, vielmehr geht es um eine für beide Seiten sinnvolle Regelung einer bereits verbreiteten Arbeitsweise. Die Vorlage stellt in diesem Sinn eine notwendige Anpassung an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt dar.
Die Mehrheit der WAK-N möchte durch den grösseren Gestaltungsspielraum in erster Linie konkrete Erleichterungen schaffen bei der Planung für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem wesentlichen Teil selbst einteilen können. Indem der Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitsleistung erbracht werden kann, vergrössert wird, ohne dass die maximale wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit angetastet wird, soll den Arbeitnehmenden wo möglich erlaubt werden, sich nach ihren individuellen Bedürfnissen zu richten und durch grössere Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeiten beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Gerade bezüglich Organisation der Kinderbetreuung verspricht sich die Kommissionsmehrheit eine erhebliche Erleichterung. So könnte beispielsweise ein Angestellter, dessen Arbeitstag um 06.00 Uhr beginnt, früher aufhören zu arbeiten, um sich nachmittags um seine Kinder zu kümmern, und dafür abends, wenn diese im Bett