Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 42 Seiten

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Da es sich um ein abstraktes Gef‰hrdungsdelikt handelt, ist die Tat vollendet, wenn der T‰ter oder die T‰terin eine der in Artikel 2 Absatz 1 beschriebenen Handlungen (Verwenden, Verbreiten, Tragen und Zeigen) in der ÷ffentlichkeit ausgef¸hrt hat.

Bei ‹bertretungen werden Versuch und Gehilfenschaft nur in den vom Gesetz ausdr¸cklich bestimmten F‰llen bestraft (Art. 105 Abs. 2 StGB). Es ist allerdings fraglich, ob dies bei einem Delikt, das aufgrund seiner geringen Schwere als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden soll, angemessen oder notwendig ist. Bei F‰llen, die einen gewissen Schweregrad aufweisen, die also die Tatbest‰nde von Artikel 261bisAbsatz 2 (das Zeigen oder Tragen mit werbendem Charakter) oder 4 (zur Herabsetzung oder Diskriminierung von Personen oder Personengruppen) erf¸llen, sind Versuch und Teilnahme bereits strafbar. F¸r die Tathandlungen, die durch das VE-VNSG abgedeckt werden, wird darum auf die Strafbarkeit von Versuch und Gehilfenschaft verzichtet.

4.2 Artikel 2 (Verbotene Symbole und Ausnahmen)

4.2.1 Absatz 1 (Verbotene Symbole)

Unter Nationalsozialismus wird eine nach dem Ersten Weltkrieg in Deutschland aufgekommene, extrem nationalistische, imperialistische, rassistische und antisemitische politische Bewegung verstanden. Auf dieser Ideologie basierte die faschistische Herrschaft von Adolf Hitler in Deutschland in den Jahren von 1933 bis 1945. Der Nationalsozialismus ist antisemitisch, antidemokratisch, antiliberal und vˆlkisch (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus ein Volk als vermeintliche Rasse betreffend). (Ab-)Zeichen,59 Embleme,60 Fahnen, Gesten,61 Parolen,62 Grussformeln63 usw. dieser faschistischen Herrschaft und von Nazi-Deutschland werden als sogenannte Symbole des Nationalsozialismus verstanden. Die allgemein bekanntesten und am weitesten verbreiteten Symbole sind sicherlich das Hakenkreuz64, der Hitlergruss und die SS-

59 Damit sind Erkennungs-, Ehren- oder Schmuckabzeichen gemeint, die aus Stoff, Plastik oder Metall hergestellt sein und eine T‰tigkeit oder Funktion, einen Rang oder Dienstgrad sowie eine Leistung oder Zugehˆrigkeit zu einer Gemeinschaft repr‰sentieren kˆnnen. Es kann sich dabei z. B. um Aufn‰her, Anstecknadeln, Pins oder ‰hnliches handeln.

60 Mit Emblemen sind Hoheitszeichen gemeint, wie z. B. Wappen und Dienstsiegel eines Staates, hier des Dritten Reiches bzw. Nazi-Deutschlands.

61 Hitlergruss, ´Quenelleª.

62 Damit ist ein kurzer, einpr‰gsamer Spruch gemeint, in dem ein Grundsatz, eine Absicht, eine Forderung, ein Ziel oder ‰hnliches formuliert ist, z. B. ´Sieg Heilª, ´Ein Volk, ein Reich, ein F¸hrerª.

63 Damit ist ein m¸ndlicher oder schriftlicher Gruss gemeint, wie z. B: ´Heil Hitlerª oder mit deutschem Gruss.

64 Gem‰ss Jahresbericht 2023 des CICAD (S. 19) wurden in der franzˆsischsprachigen Schweiz von Juli bis Oktober ¸ber 40 F‰lle von Hakenkreuzschmiereien gemeldet.