Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 64 Seiten

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Fachwissen zur Einrichtung und die Evaluierung dieser Netzwerke festgelegt. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere:

- Eine Bewerbungsmöglichkeit für europäische Gesundheitsdienstleister, um ein Referenznetzwerk für eine Gruppe seltener Krankheiten einzurichten.

- Die Benennung einer fachlichen Bewertungsstelle zur Prüfung der Bewerbungen der europäischen Gesundheitsdienstleister.

- Die Einsetzung eines Entscheidgremiums der Mitgliedstaaten zur Genehmigung der Bewerbungen der europäischen Gesundheitsdienstleister, gestützt auf die Empfehlungen der fachlichen Bewertungsstelle.

- Inzwischen gibt es in der EU und Norwegen 24 ERN. Diese orientieren sich an den

aktuell bestehenden 24 Krankheitsgruppen, in denen die mehr als 6 000 seltenen Krankheiten zusammengefasst werden. Die 24 ERN verbinden über 1 600 spezialisierte Zentren für seltene Krankheiten in 382 Krankenhäusern in der gesamten EU und Norwegen.49 Die Mitgliedstaaten sind für die Anerkennung der Zentren auf nationaler Ebene und die Genehmigung der Anträge verantwortlich.50 Die ERN werden regelmässig evaluiert, und die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen, dass die ERN den Erfahrungsaustausch bei Diagnose und Behandlung von seltenen Krankheiten erleichtern und einen wichtigen Beitrag für die Forschung leisten.51

- Darüber hinaus erhofft man sich in der EU mit der Annahme der Verordnung über

die Schaffung eines Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS)52 und der damit ermöglichten grenzüberschreitenden Nutzung von elektronischen Patientendaten und der sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten bessere Behandlungsmöglichkeiten und Innovation und somit einen Mehrwert für den Bereich der seltenen Krankheiten.

Da die Schweiz die relevante EU-Gesetzgebung im Bereich der seltenen Krankheiten nicht anhand eines bilateralen Abkommens übernommen hat, kann sie bei der Umsetzung dieser Beschlüsse nicht direkt mitwirken, sondern nur schrittweise auf die Entwicklungen in der EU reagieren. Dementsprechend hat man sich in der Schweiz darauf verlegt, die Einrichtung von Diagnosezentren und behandelnden Referenzzentren unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der EU-Ebene voranzutreiben. Dabei ist die Kontaktpflege des relevanten Netzwerks äusserst bedeutend. Diese Aufgabe nimmt heute die kosek im Rahmen der Ermittlung, Bezeichnung und Überprüfung spezialisierter Versorgungsstrukturen wahr. Dabei arbeitet sie eng mit dem ISPM der Universität Bern (Register), Orphanet Schweiz, ProRaris sowie jeweils betroffenen krankheits(gruppen)spezifischen Patientenorganisationen zusammen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Schweiz mit den Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene im Bereich der Versorgung seltener Krankheiten Schritt halten kann.

49 EUROPÄISCHE KOMMISSION, KYRIAKIDES STELLA, Statement by Commissioner Kyriakides on the World Rare Disease Day – Stronger together vom 28.02.2024. Abrufbar unter: commission.europa.eu > Aktuelles und Medien > Presseraum.

50 EUROPÄISCHE KOMMISSION, European Reference Networks: Working for patients with rare, low-prevalence and complex diseases: share, care, cure, 2023, S. 7. Abrufbar unter: op.europe.eu (Stand: 10.03.2025). European Reference Networks - Publications Office of the EU.

51 EUROPÄISCHE KOMMISSION, Evaluation of European Reference Networks, 2024. Abrufbar unter: health.ec.europa.eu > Rare diseases and European Reference Networks > European Reference Networks > Evaluation > ERNs Evaluation > Evaluation results of the first five years (Stand 10.03.2025).

52 EUROPÄISCHE KOMMISSION, Kommission begrüsst politische Einigung über europäischen Raum für Gesundheitsdaten, 15.03.2024. Abrufbar unter: commission.europa.eu > Aktuelles und Medien > Presseraum > Politische Einigung über europäischen Raum für Gesundheitsdaten (Stand: 27.03.2024). 19/64