Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 64 Seiten

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verschiedene Varianten geprüft. Da zwischenzeitlich an der Vorlage noch diverse Änderungen vorgenommen wurden, sind die Angaben in der RFA entsprechend zu adaptieren respektive ist in Bezug auf die Auswirkungen von der jeweiligen in der RFA berechneten Variante auszugehen.

Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Registrierungssystems, der Registrierungsstelle und der Datenkoordinationsstelle werden gemäss dem Vorentwurf durch den Bund getragen. Die Kosten der Finanzhilfen für die Ermittlung, Bezeichnung und Überprüfung der spezialisierten Versorgungsstrukturen sowie für die Informations- und Auskunftstätigkeiten von Organisationen sollen von Bund und Kantonen gemeinsam übernommen werden.

5.1 Auswirkungen auf den Bund

5.1.1 Registrierungssystem, Registrierungsstelle und Datenkoordinationsstelle für seltene Krankheiten

Mit dem neuen Gesetz kommt dem Bund zukünftig die Aufgabe zu, eine Registrierungsstelle und eine Datenkoordinationsstelle im Bereich seltene Krankheiten zu betreiben. Zudem muss das BAG ein Registrierungssystem entwickeln und der Registrierungsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen. Die dabei anfallenden Kosten und der effektive Personalbedarf werden nach Durchführung der Vernehmlassung nochmals kritisch überprüft und dem Bundesrat beim Entscheid über die Botschaft vorgelegt.

5.1.2 Registrierungssystem und Registrierungsstelle

Aufbau des Registrierungssystems

Für die Entwicklung des Registrierungssystems bis zu seiner Inbetriebnahme wird mit einer Dauer von voraussichtlich zwei Jahren gerechnet. Aufgrund von Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass die Investitionskosten für die Entwicklung eines Registrierungssystems ungefähr 3 Mio. CHF betragen werden. Für die Initialisierung und das Konzept wird im ersten Jahr mit einem Betrag von 0,8 Mio. CHF gerechnet, für die Realisierung und die Einführung im zweiten Jahr mit einem Betrag von 2,2 Mio. CHF. Aufgrund des Umfangs des Projekts und des betrachteten Zeitraums können die Kosten im jetzigen Zeitpunkt nicht genauer beziffert werden. Die voraussichtlichen Kosten können erst detailliert ausgewiesen werden, wenn die Vernehmlassung durchgeführt wurde und die erforderlichen rechtlichen Bestimmungen (insbesondere auch auf Verordnungsstufe) feststehen.

Betrieb des Registrierungssystems und Führung der Registrierungsstelle

Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Registrierungsstelle und des Registrierungssystems belaufen sich voraussichtlich auf 2 Mio. CHF. Sie setzen sich aus den Personalkosten für die Registrierungsstelle (geschätzt 7.0 Vollzeitstellen) sowie den Betriebs-, Wartungs- und Weiterentwicklungskosten für das Registrierungssystem zusammen. Es ist davon auszugehen, dass der Bund die Führung der Registrierungsstelle an Dritte übertragen wird.