Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 64 Seiten

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5.1.7 Zusammenstellung

Die Kosten können wie folgt zusammengefasst werden (in Mio. Franken gerundet):

Aufgabe

2 Jahre 1 Jahr vor In- Total Jährlich ab Inkrafttreten vor In- krafttreten der Vorlage krafttreten der Vorlage

der Vor-

lage

Eigenaufwand

Aufbau Registerierungs- 0,8 Mio. 2,2 Mio. 3,0 Mio. 0.0 Mio. system (Entwicklung, Re-

alisierung und Einfüh-

rung)

Aufbau Datenkoordinati- 0,4 Mio. 0,4 Mio. 0,8 Mio.

onsstelle (Entwicklung,

Realisierung und Einfüh-

rung)

Aufsicht über die Regist- 0,18 Mio. rierungsstelle und die Da-

tenkoordinationsstelle

Subventionen

Betrieb Registrierungs- 2 Mio. system / Registrier-

ungsstelle

Betrieb Datenkoordina- 1,2 Mio. tionsstelle

Finanzhilfen für die Er- 0,25 Mio. mittlung, Bezeichnung

und Überprüfung speziali-

sierter Versorgungsstruk-

turen

Finanzhilfen für Informa- 0,3 Mio. tions- und Auskunftstätig-

keiten

Total pro Jahr 1,2 Mio. 2,6 Mio. 3,93 Mio.

5.2 Auswirkungen auf Kantone

Sowohl für die Finanzhilfen für die Ermittlung, Bezeichnung und Überprüfung spezialisierter Versorgungsstrukturen wie auch für die Finanzhilfen für Informations- und Auskunftstätigkeiten sieht der Vorentwurf vor, dass der Bund nur Finanzhilfen gewährt, wenn sich die Kantone mit Beiträgen in insgesamt gleicher Höhe wie der Bund beteiligen (vgl. Art. 30 Abs. 2 VE-BSKG). Damit können für die Kantone Kosten von insgesamt ca. 0,6 Millionen Franken entstehen.