Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 64 Seiten
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5.1.6 Finanzhilfen für Informations- und Auskunftstätigkeiten
Gemäss RFA belaufen sich die Kosten für Informations- und Auskunftstätigkeiten von Organisationen im Bereich der seltenen Krankheiten auf jährlich 0,8 bis 1,9 Millionen Franken. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und zur Sicherstellung der Tätigkeiten der Organisation in Zusammenhang mit dem NKSK sind durch den Bund voraussichtlich jährlich Finanzhilfen in der Höhe von 0,3 Millionen Franken zu leisten. Das Engagement des Bundes im Bereich der Informations- und Auskunftstätigkeiten bedingt daher nach Inkrafttreten des Gesetzes eine moderate Erhöhung der Bundesmittel von jährlich 0,3 Millionen Franken.
Für die Prüfung der Gesuche und die Abstimmung mit den Kantonen werden personelle Ressourcen im Umfang von ca. 0,2 Vollzeitstellen erforderlich sein. Die notwendigen Mittel werden innerhalb des Globalbudgets des BAG kompensiert.