Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/79: Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) · 40 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Berücksichtigung der durch die Bundesanwaltschaft und kantonalen Staatsanwalt- schaften abgeschlossenen Verfahren lag der Anteil des Bundes bei rund 2.17 %. Zwi- schenzeitlich hat das Bundesgericht die Statistiken für das Jahr 2024 aktualisiert:

Abgeschlossene Verfahren Bund Kantone Total

durch Gerichtsbehörden 15 090 390 899 405 989 durch Bundes-/Staatsanwaltschaft 1 646 550 458 552 104

Total 16 736 941 357 958 093

Verhältnis 1.75 % 98.25 % 100 %

Gegenüber dem Jahr 2020 ist die Zahl der erledigten Verfahren des Bundes leicht ge- schrumpft. Allerdings sind in diesen Statistiken die Verwaltungsstrafverfahren des Bundes und der Kantone nicht eingeschlossen. Deren Zahl lässt sich ohne erhebli- chen Aufwand nicht eruieren. Vor allem im Bereich der eidgenössischen Steuern, ins- besondere der Mehrwertsteuer, beim Zoll und bei der Eidgenössischen Spielbanken- kommission dürfte eine nicht unerhebliche Anzahl Verwaltungsstrafverfahren dazu- kommen.

Aus folgenden Gründen ist es jedoch angemessen, den Pauschalanteil für den Bund deutlich höher, nämlich auf 10 %, anzusetzen: Einerseits tätigen die kantonalen Ge- richte gewisse Vorarbeiten für das Bundesgericht, wie das Digitalisieren von papier- nen Eingaben und Beilagen. Andererseits führt die Digitalisierung der Justiz auch zu einem Effizienzgewinn beim Bund, welcher nicht in Zahlen ausgedrückt werden kann. Die höhere Ansetzung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass dem Bund in institu- tioneller Hinsicht in der Körperschaft von Gesetzes wegen ein erhebliches Gewicht zukommt. Die Vereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft sieht ihrerseits vor, dass der Bund im Vorstand, dem obersten strategischen Gremium der Körper- schaft, mit zwei von sieben Mitgliedern vertreten ist.

Das Projekt Justitia 4.0 geht aktuell von jährlichen Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung der zentralen Plattform in Höhe von 10 bis 12 Millionen Franken pro Jahr aus. Bei einer 10 % Beteiligung des Bundes macht dies 1 000 000 bis

1 200 000 Franken seitens des Bundes und 9 000 000 bis 10 800 000 Franken sei- tens der Kantone aus.

Der Anteil des Bundes wird je zur Hälfte von der Bundesverwaltung und von den eid- genössischen Gerichten getragen. Der Anteil der Kantone wird auf die einzelnen Kan- tone gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil aufgeteilt.

Allgemeine Gebührenverordnung

Soweit der VE-VEKJ keine besonderen Regelungen trifft, gilt die AllGebV.